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Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes

Datum 30.09.2014

Im Rahmen der Veranstaltung "Behindertengleichstellungsgesetz im Dialog" am 16. September 2014 diskutierten rund 100 Expertinnen und Experten über die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Evaluationsberichts der Universität Kassel sowie über Entwicklungspotenziale des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im vergangenen Jahr in Auftrag gegebene wissenschaftliche Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) durch die Universität Kassel ist abgeschlossen. Herr Prof. Dr. iur. Felix Welti, Leiter des Evaluationsprojekts, hat den umfassenden Evaluationsbericht mit Ergebnissen und Handlungsempfehlungen vorgelegt. Die Evaluation widmete sich den vom BMAS gestellten Leitfragen, lieferte aber auch über diese hinaus Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen zum BGG. Die Leitfragen waren:
Ist der Behinderungsbegriff vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention angemessen? Besteht Anpassungsbedarf?
Werden bei der Umsetzung des BGG alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch Menschen mit so genannter Lern- bzw. geistiger Behinderung, ausreichend berücksichtigt?
Werden bei der Umsetzung des BGG Frauen mit Behinderungen ausreichend erfasst?
Hat sich das Instrument der Zielvereinbarung in der Praxis bewährt?
Hat sich das Instrument des Verbandsklagerechts in der Praxis bewährt?

Zur Vorstellung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Evaluation und vor allem zur Diskussion über Entwicklungsperspektiven des BGG fand am 16. September 2014 die Veranstaltung "Behindertengleichstellungsgesetz im Dialog" statt.

Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, eröffnete diesen Dialog mit rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Bundesministerien, den Ländern und Verbänden sowie der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft am Vormittag. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen dieser sozial- und rechtswissenschaftlichen Evaluation, der ersten seit Inkrafttreten des BGG vor gut zwölf Jahren, stellte Herr Prof. Welti anschließend vor. Andreas Bethke vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. kommentierte die Untersuchungen für das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e.V., das die Evaluation im Rahmen eines Begleitprojekts unterstützte und die Ergebnisse und Empfehlungen der Universität Kassel aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände bewertete.

Es folgten Kommentare von Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland e.V. und Vorsitzender des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats, und Jürgen Dusel, Leiter des Referats "Behindertenpolitik" im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie sowie Beauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderungen des Landes Brandenburg. Dr. Rolf Schmachtenberg, Leiter der Abteilung Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, stellte schließlich erste Gedanken zu einer Weiterentwicklung des BGG aus Sicht des BMAS vor.

Impulse aus der Praxis von Prof. Dr. Christian Bühler (Technische Universität Dortmund), Judith Nieder und Nicole Papendorf (Büro für Leichte Sprache Bremen), Dr. Sigrid Arnade (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V.) sowie H.-Günter Heiden (Netzwerk Artikel 3 e.V.) boten schließlich die Möglichkeit, die Themen Barrierefreiheit, Leichte Sprache, Frauen mit Behinderungen und Partizipation vertieft zu beleuchten und gemeinsam mit dem Publikum zu diskutieren.

Die abschließende Podiumsdiskussion bestritten Adolf Bauer, Verena Bentele (Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen), Jürgen Dusel und Horst Frehe (Senat für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen). Das Podium legte noch einmal gemeinsam sowie im Austausch mit Dr. Rolf Schmachtenberg und dem Publikum ein Augenmerk auf den Novellierungsbedarf des BGG insgesamt und begleitende Maßnahmen zur Implementierung des Gesetzes. Im Zentrum der Diskussion standen einzelne Empfehlungen, die für die Vertreter der Zivilgesellschaft einen besonderen Stellenwert einnehmen - wie etwa das Instrument der Verbandsklage, Möglichkeiten der Partizipation und die Herstellung von Barrierefreiheit im privatrechtlichen Bereich sowie die Verwendung der Leichten Sprache.

Der Abschlussbericht der Evaluation hält positiv fest, dass das BGG insgesamt eine gute Grundlage für barrierefreies und benachteiligungsfreies Verwaltungshandeln darstellt. Dr. Schmachtenberg stimmte jedoch mit den Evaluatoren darin überein, einzelne Instrumente und Regelungen des BGG stärken zu wollen, um die Wirkung des BGG zu erhöhen und seine Umsetzung zu erleichtern. Er hielt abschließend fest, die Novellierung des BGG in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesministerien sowie Expertinnen und Experten aus Ländern, Verbänden und Wissenschaft vorzunehmen. Ziel ist es, ein novelliertes BGG zum 1. Januar 2016 in Kraft treten zu lassen.