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UN-Generalversammlung verabschiedet Behindertenrechtskonvention

13. Dezember 2006

Flaggen unterschiedlicher Nationen vor dem Gebäude der United Nations

Mit der Konvention liegt erstmals ein Dokument vor, das international Fragen der Behinderung sowohl aus sozialrechtlicher als auch aus menschenrechtlicher Perspektive behandelt. Es stärkt die Rechte von weltweit mehr als einer Milliarde Menschen mit einer Behinderung und verbessert ihre Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe. Deutschland hat sich von Anfang an aktiv und in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen an den Verhandlungen beteiligt.