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UN-Konvention wird für Deutschland verbindlich

26. März 2009

Stempel

Das Übereinkommen und sein Fakultativprotokoll sind für Deutschland seit 26. März 2009 verbindlich. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen getan. Behinderung ist Teil der Vielfalt menschlichen Lebens. Das Abkommen sorgt für wichtige behindertenpolitische Impulse – etwa in den Bereichen Barrierefreiheit, Rehabilitation und Bildung. Der reine Fürsorgegedanke hat ausgedient. Eine selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ist Programm.