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Deutsche Übersetzung des General Comment Nr. 4

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat im November 2016 die Allgemeine Bemerkung („General Comment“) Nr. 4 zu Artikel 24 UN-BRK zum Recht auf inklusive Bildung vorgelegt.

Damit äußert sich der Ausschuss zu grundsätzlichen Fragen der Auslegung und des Verständnisses von Artikel 24 UN-BRK. Inzwischen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Abstimmung mit der Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte zu der Allgemeinen Bemerkung Nr.4 eine deutsche Fassung erstellt. Diese finden Sie hier: Allgemeine Bemerkungen.