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Inkrafttreten des UN-Übereinkommens

Am 3. Mai 2008 trat das Übereinkommen der United Nations (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft.

Flagge mit dem Logo der United Nations

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz systematische Beachtung finden müssen. Damit stellt das Übereinkommen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen weltweit dar. Es würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und überwindet damit das noch in vielen Ländern nicht mehr zeitgemäße Prinzip der Fürsorge. Das Übereinkommen und sein Fakultativprotokoll sind für Deutschland seit 26. März 2009 verbindlich.

Im Frühjahr 2010 wird die Bundesregierung Kontakt mit den Verbänden und anderen Institutionen aufnehmen, die am Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention beteiligt sind. Dieser Prozess, der in einem Aktionsplan der Bundesregierung münden soll, hat hohe Priorität.

Hintergrundinformationen:

Ziel des Übereinkommens wie des Fakultativprotokolls ist es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Dem Großteil der weltweit rund 650 Millionen behinderten Menschen wird das Übereinkommen erstmalig einen Zugang zu verbrieften Rechten verschaffen.

Die United Nations schätzen, dass nur etwa 40 Staaten, zumeist Industrienationen, eine nationale behindertenpolitische Gesetzgebung haben. Zwei Drittel der etwa 650 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in Entwicklungsländern. Im Einzelnen konkretisiert das Übereinkommen z.B. das Recht auf Zugang zu Bildung, das Recht auf Zugang zur Arbeitswelt oder das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben. Dabei wird der abstrakte Teilhabebegriff in den jeweiligen Artikeln auf einzelne Lebensbereiche heruntergebrochen, für die jeweils konkrete Maßnahmen und Ziele zur Umsetzung von Chancengleichheit beschrieben werden.

Zur Überwachung des Übereinkommens wurde bei den Vereinten Nationen ein "Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen" mit Sitz in Genf gebildet, der sich aus einer bestimmten Anzahl von Experten aus den einzelnen Vertragsstaaten zusammensetzt. Die Vertragsstaaten legen dem Ausschuss unter anderem regelmäßig Staatenberichte über den Stand dieser Umsetzung des Übereinkommens vor, die der Ausschuss prüft und zu denen er Stellung nehmen kann. Das Fakultativprotokoll, das Deutschland ebenfalls ratifiziert hat, erweitert die Kompetenzen des Vertragsausschusses um ein Individualbeschwerde- und ein Untersuchungsverfahren.

Nach vierjähriger Verhandlungszeit hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" sowie das dazugehörige Fakultativprotokoll angenommen. Deutschland hat das Übereinkommen und das Protokoll am 30. März 2007 unterzeichnet. Das Ratifikationsgesetz wurde im Dezember 2008 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist am 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Am 24. Februar 2009 wurde die Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist ist das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich. Zur innerstaatlichen Überwachung des Übereinkommens wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) als unabhängige Stelle nach Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens benannt. Das DIMR gibt unter anderem Empfehlungen und macht Vorschläge zur Durchführung des Übereinkommens und es berät die Bundesregierung, den Bundestag oder andere Organisationen zu Fragen, die das Übereinkommen betreffen.

Der Paradigmenwechsel, der in der Behindertenpolitik der Bundesrepublik Deutschland insbesondere mit dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) eingeleitet wurde, findet mit dem Übereinkommen seine Entsprechung auf internationaler Ebene. Zugleich wird das Übereinkommen den Paradigmenwechsel auf innerstaatlicher Ebene weiter unterstützen. Dennoch wird das Übereinkommen in Zukunft ein wichtiges Referenzdokument sein, auf dessen Grundlage neue Entwicklungen in der Behindertenpolitik beurteilt werden. Es wird Impulse für die Behindertenpolitik aussenden und gesellschaftliche Diskussionen anstoßen.