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Diskussion zum Aktionsplan

Seit dem 26. März 2009 ist das Übereinkommen der United Nations (UN) in Deutschland verbindlich. Nun geht es um die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Blinder Fußgänger begleitet von einer Frau

Zum ersten Jahrestag hat die Umsetzung der Konvention in Deutschland einen wichtigen Schritt nach vorne getan: Nach einer intensiven Vorbereitungsphase innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern hat jetzt der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Andreas Storm, erste Konzepte für den Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention in der Öffentlichkeit vorgestellt. "Der Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Behindertenkonvention ist das wichtigste behindertenpolitische Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode", sagte Staatssekretär Storm.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, hatten die Verbände und Vertreter der Menschen mit Behinderung für den 24. März eingeladen, um gemeinsam die Kernthemen des Aktionsplanes zu erarbeiten. Diese Kernthemen - wie beispielsweise soziale Sicherheit, Barrierefreiheit, Arbeit und Freizeit - sollen die Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Aktionsplanes der Bundesregierung bilden. Dabei ist eine kontinuierliche Beteiligung der Zivilgesellschaft vorgesehen.

Die Konvention konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebensbereiche. Damit werden die Belange von Menschen mit Behinderungen von einem Sozialthema zu einer Menschenrechtsfrage. "Das ist ein großer Fortschritt für die Teilhabe behinderter Menschen", sagte Storm. "Deshalb setzt die Bundesregierung bei der Umsetzung der Konvention auf ihre frühzeitige und grundlegende Einbeziehung."