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Entwicklung von Visionen

"Mit Dir zum Wir" - so lautet das Motto für die nationale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Federführung des BMAS.

Logo mit der Aufschrift "Mit DIR ZUM WIR"

"Mit Dir zum Wir" - so lautet das Motto für die nationale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Ziel ist ein nationaler Aktionsplan, der die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben sicherstellt. Der Fachkongress im BMAS sollte den Teilnehmern Gelegenheit zur Diskussion über die Gestaltung des nationalen Aktionsplanes geben.

Rund 300 Teilnehmer nahmen am 23.06.2010 am BMAS-Fachkongress zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention teil. "In der Politik für Menschen mit Behinderung hat es einen Wandel gegeben: von Bevormundung und paternalistischer Fürsorge hin zur selbstbestimmten Teilhabe. Dennoch nehmen viele in unserer Gesellschaft die Aufgabe, die diese Konvention an uns stellt, noch nicht ausreichend wahr. Viele Beispiele zur echten Teilhabe von Menschen gehen in die richtige Richtung", erklärte der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Andreas Storm. Bei dem Fachkongress nahmen nicht nur Vertreter von Behindertenverbänden, sondern auch aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gewerkschaft, Wohlfahrtsverbände und Kirchen teil. "'Mit Dir zum Wir' soll deshalb zeigen, dass die Teilhabe behinderter Menschen mitten in der Gesellschaft stattfindet, uns alle angeht und nur gemeinsam umgesetzt werden kann", so Storm. Die Umsetzung der Konvention geht weit über die Grenzen der bisherigen Behindertenpolitik hinaus. Sie ist kein reines Sozialthema, sondern die rechtsverbindliche Aufforderung, Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens zu beteiligen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist das Referenzdokument, auf dessen Grundlage die Bundesregierung neue Entwicklungen in der Behindertenpolitik anstoßen, umsetzen und beurteilen wird. Dazu wird ein Aktionsplan der Bundesregierung erarbeitet, der federführend vom BMAS koordiniert wird. Ziel ist die Verbesserung der tatsächlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Bei der Entwicklung des Aktionsplans hat das BMAS Menschen mit Behinderungen und Vertreter der Zivilgesellschaft von Anfang an eingebunden. Bereits im Frühjahr sind mit den Verbänden behinderter Menschen Handlungsfelder entwickelt worden, für die unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit Leitgedanken und Ziele diskutiert und erarbeitet worden sind. Diese sind Grundlage für künftige Maßnahmen des Aktionsplans, die im Herbst erarbeitet werden sollen.