DIMR plant vergleichende Analyse von Aktions- und Maßnahmenplänen der Bundesländer zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Datum 25.05.2016
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. beabsichtigt einen Werkvertrag für eine vergleichende Analyse von Aktions- und Maßnahmenplänen der Bundesländer zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu vergeben.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. ist unabhängige Monitoring-Stelle gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens der United Nations vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und hat damit den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der UN-BRK durch staatliche Stellen zu überwachen. Die Monitoring-Stelle des Instituts ist daher mit politischen Aktions- und Maßnahmenpläne auf allen staatlichen Ebenen befasst und berät staatliche Akteure bei der Erstellung, Evaluation und Fortschreibung solcher Pläne.
Inhalt und Umfang der Leistungen sowie die Zuschlagsvoraussetzungen und -kriterien entnehmen Sie bitte der Webseite des Instituts.
nach oben