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Arbeitsentwurf des NAP 2.0

Im Koalitionsvertrag der die Regierung tragenden Parteien für die 18. Legislaturperiode wurde die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) unter Beteiligung der Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen vereinbart. Diesen Auftrag hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Anlass genommen, im Rahmen der Inklusionstage 2014, die vom 24. bis 26. November 2014 in Berlin stattgefunden haben, die Weiterentwicklung des NAP in den Mittelpunkt der Veranstaltung zu stellen. Die Inklusionstage waren insoweit für die Bundesregierung der „Startschuss“ für die Weiterentwicklung des NAP. Über 900 Personen aus Politik, Ministerien, Ländern, Wissenschaft, Leistungsträgern und -erbringern und insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft mit und ohne Behinderungen haben in den vielen Veranstaltungen und Workshops wichtige Impulse für die strategische Ausrichtung und mögliche künftige Schwerpunktsetzungen des neuen Aktionsplans gegeben.

Der Arbeitsentwurf des NAP 2.0 wurde dann im Rahmen der Inklusionstage 2015 am 23./24. November 2015 einer breiten Öffentlichkeit vor- und zur Diskussion gestellt. Die Anregungen aus dieser „Anhörung“ der Zivilgesellschaft wurden dann von der Bundesregierung dahingehend überprüft, inwieweit sie Eingang in den NAP 2.0 finden können.