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Zielsetzung des NAP 2.0

Ziel des NAP 2.0 ist, durch rechtliche Änderungen, aber auch durch Förderprogramme, Forschungsprojekte und Veranstaltungen der UN-Behindertenrechtskonvention Geltung zu verschaffen und ihre praktische Umsetzung Schritt für Schritt voranzubringen. Er ist das Ergebnis intensiver Dialoge, an denen insbesondere Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen teilgenommen haben.

So enthält der NAP 2.0 u.a. wichtige Rechtsetzungsvorhaben, wie die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts und das Bundesteilhabegesetz. Ein besonderer Schwerpunkt liegt erneut auf Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Hierzu gibt es gesetzliche Neuregelungen unter dem Stichwort „Budget für Arbeit“, aber es werden auch rd. 230 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds für beschäftigungspolitische Programme in den nächsten Jahren bereitgestellt. Einen Schwerpunkt bildet dabei die nachhaltige Förderung von Integrationsprojekten, die allein mit zusätzlichen 150 Millionen Euro in den nächsten Jahren unterstützt werden. Sie sind Leuchttürme eines inklusiven Arbeitsmarktes.

Die verschiedenen Maßnahmen sind: Berufliche Orientierung, Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb WfbM, Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung, Sensibilisierung der Arbeitgeber sowie Förderung der Arbeitgeber.

Die Förderung von Barrierefreiheit ist und bleibt eine zentrale Aufgabe in den verschiedenen Handlungsfeldern. Dabei geht es um die Förderung des Abbaus von Barrieren im privaten Wohnraum, z.B. mit dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ über das 3. Programm der Deutschen Bahn AG zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bahnverkehr bis hin zur Einführung eines einheitlichen Kennzeichnungssystems im Tourismussektor.

Auch für Menschen mit Behinderungen wichtige rechtliche Änderungen enthalten das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und das Erste und Zweite Pflegestärkungsgesetz. Damit sollen Menschen mit Behinderungen zukünftig noch zielgerichteter die ihren Bedürfnissen entsprechenden Gesundheits- und Pflegeleistungen erhalten können.

Im Bereich der inklusiven Bildung setzt der NAP 2.0 - soweit dies dem Bund möglich ist - durch Maßnahmen zur Förderung von inklusiver Bildung wieder deutliche Akzente. Auch finden sich im NAP 2.0 wichtige Forschungsvorhaben. So nehmen z.B. zwei Forschungsvorhaben die rechtliche Betreuung in den Blick, während sich ein weiteres Forschungsvorhaben mit den Möglichkeiten der Vermeidung von medikamentöser Fixierung in Heimen befassen wird.

Die Teilhabeberichterstattung wird zu einem Kompass der Behindertenpolitik für die nächsten Jahre. Durch eine neue Repräsentativbefragung werden erstmals umfassende Daten zur Teilhabesituation von Menschen mit Behinderungen in von Menschen mit Behinderungen in Deutschland erhoben. Allein für dieses Vorhaben sind in den nächsten Jahren Haushaltsmittel in Höhe von knapp 9 Mio. Euro vorgesehen.

Im Rahmen der ersten Staatenprüfung wurde ausdrücklich positiv gewürdigt, dass Deutschland als Instrument zur Umsetzung der UN-BRK einen Nationalen Aktionsplan verabschiedet hat. Diesen Weg geht die Bundesregierung mit dem jetzt vorgelegten NAP 2.0 konsequent weiter.