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Nationaler Aktionsplan 2.0

Am 28. Juni 2016 hat das Bundeskabinett die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) verabschiedet. Mit dem NAP 2.0 bringt die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen auf der Bundesebene weiter voran. Er soll dazu beitragen, dass Inklusion als in allen Lebensbereichen zu berücksichtigendes Prinzip Einzug hält. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet Inklusion vor allem, Bedingungen vorzufinden, dass sie ihren Aufenthaltsort wählen und entscheiden können, wo und mit wem sie leben, ihre Begabungen und Fähigkeiten ein Leben lang voll zur Entfaltung bringen können und ihren Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit verdienen können. Dabei ist die Herausforderung und Aufgabe Inklusion in Deutschland längst angekommen. Sie wird von vielen Menschen an vielen Orten selbstverständlich gelebt. Aber sie braucht auch noch viel Anregung, Anschub und Anstoß.

Der NAP 2.0 setzt auf den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2011 auf und enthält 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern. Erstmals bringen sich alle Bundesressorts mit unterschiedlichen Aktivitäten, Projekten und Initiativen in den Aktionsplan ein. Erstmals erfolgt eine Einordnung der Maßnahmen in ein Zielsystem, das auf den menschenrechtlichen Vorgaben und Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention aufbaut und hier vor allem ihrem Verständnis von Behinderung. Das heißt: Behinderung ist als Wechselwirkung zwischen Beeinträchtigung und umwelt- oder einstellungsbedingten Barrieren zu verstehen. Neu ist darüber hinaus die konsequente Rückbindung der Handlungsfelder und Maßnahmen an die UN-Behindertenrechtskonvention und die Bezugnahme auf die Empfehlungen des UN-Fachausschusses aus der ersten Staatenprüfung Deutschlands. Außerdem greift der NAP 2.0 an vielen Stellen auf die Erkenntnisse aus dem ersten Teilhabebericht der Bundesregierung zurück.