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Staatenprüfungen Deutschlands

Das vereinfachte Staatenberichtsverfahren, für das sich Deutschland entschieden hat, besteht aus mehreren Verfahrensschritten. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) legt der Regierung des Vertragsstaats nach Anhörung der Monitoring-Stelle und Zivilgesellschaft eine Frageliste (list of issues prior to reporting) vor, auf deren Grundlage dieser den Staatenbericht verfasst. Alternativ orientiert sich der Vertragsstaat im regulären Berichtsverfahren bei Erstellung des Staatenberichts an den einzelnen Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und stellt die entsprechenden Vorhaben und Maßnahmen zusammen. Nachdem die Regierung des Vertragsstaats ihren Staatenbericht eingereicht hat, haben die Zivilgesellschaft und die Monitoring-Stelle die Möglichkeit, Parallelberichte (shadow reports) einzureichen. Auf Grundlage des Staatenberichts und der eingereichten Parallelberichte tritt der UN-Fachausschuss in einen öffentlichen konstruktiven Dialog mit dem Vertragsstaat. Kurz vorher findet ein nichtöffentlicher Dialog zwischen dem UN Fachausschuss, der Zivilgesellschaft und der Monitoring-Stelle statt (country briefing).

Im Anschluss an den konstruktiven Dialog veröffentlicht der UN-Fachausschuss seine Abschließende Bemerkungen (concluding observations), in denen der Umsetzungsstand der UN-BRK in dem Vertragsstaat aus Sicht des UN-Fachausschusses analysiert wird. Außerdem werden Fortschritte und Kritikpunkte benannt sowie Empfehlungen abgegeben. Daraufhin ist der Vertragsstaat aufgefordert, die Umsetzung der Empfehlungen zu prüfen und innerhalb eines Jahres über den Umsetzungsstand zu berichten (follow-up).