Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihr Fakultativprotokoll

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, auch UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) genannt, und das dazugehörige Fakultativprotokoll sind völkerrechtliche Verträge der Vereinten Nationen.

Nach vierjähriger Verhandlungszeit hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Text des Übereinkommens und des dazugehörigen Fakultativprotokolls am 13. Dezember 2006 angenommen. Das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll liegen seit dem 30. März 2007 in New York den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zur Zeichnung und Ratifikation aus. Das Übereinkommen ist am 3. Mai 2008 nach der zwanzigsten Ratifikation in Kraft getreten.

Deutschland hat die UN-BRK und ihr Fakultativprotokoll als einer der ersten Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen am 30. März 2007 unterzeichnet und am 24. Februar 2009 mit Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in New York ratifiziert. Seit Ablauf der 30-Tage-Frist am 26. März 2009 sind die UN-BRK und ihr Fakultativprotokoll für Deutschland verbindlich.

Ziel des Übereinkommens ist es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Somit schafft das Übereinkommen keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz Beachtung finden müssen. Im Einzelnen konkretisiert das Übereinkommen zum Beispiel das Recht auf Zugang zu Bildung, das Recht auf Zugang zur Arbeitswelt oder das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben.

Durch die Ratifikation des Fakultativprotokolls erhalten Einzelpersonen und Personengruppen die Möglichkeit, sich bei einer Verletzung ihrer Rechte aus der UN-BRK an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wenden. Das dazugehörige internationale Verfahren nennt sich Individualbeschwerdeverfahren.

Weitere Informationen:

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Hinweise zur amtlichen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention