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Wie beantrage ich eine Reha?

Nach längerer Krankheit oder einem Unfall brauchen Sie oftmals Zeit und Unterstützung, damit Sie zu Kräften kommen, wieder ins Leben einsteigen und ihre Erwerbstätigkeit fortsetzen können. Wir erklären Ihnen, wann eine Reha für Sie in Frage kommt und wie Sie die Leistung beim zuständigen Reha-Träger beantragen

Voraussetzungen

In der Regel sollten Sie mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen, damit eine medizinische Reha für Sie in Frage kommt:

Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen oder Ihre Erkrankung schränkt Sie zunehmend im Beruf ein.

Durch die Reha kann Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten, wieder hergestellt, gebessert oder eine Verschlechterung Ihres Zustands verhindert werden.

Sie sind aufgrund einer Erkrankung im Alltag eingeschränkt und drohen behindert oder pflegebedürftig zu werden.

Durch die Reha kann eine dauerhafte Erkrankung oder Behinderung abgewendet und Einschränkungen im alltäglichen Leben minimiert werden.

Sie hatten auf der Arbeit einen Unfall oder leiden an einer Berufskrankheit.

Durch die Reha können die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer berufsbedingten Erkrankung behoben oder gemildert werden.

Darüber hinaus haben die Reha-Träger eigene, versicherungsrechtliche Voraussetzungen festgelegt: Für die Rentenversicherung bedeutet das zum Beispiel, dass Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt oder in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Zudem müssen zwischen zwei bewilligten medizinischen Reha-Leistungen im Regelfall mindestens vier Jahre liegen.

Ist die Reha wegen eines Gesundheitsschadens notwendig, der durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde, prüft Ihr Unfallversicherungsträger die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Leistungserbringung . Bei Unklarheiten setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt mit Ihnen in Verbindung.

Erkundigen Sie sich beim zuständigen Leistungsträger, welche versicherungsrechtlichen Vorschriften gelten, um eine Reha-Maßnahme erfolgreich zu beantragen.

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt

Gemeinsam mit Ihrem Arzt entscheiden Sie, ob ein Reha-Antrag bei Ihrem Krankheitsbild sinnvoll erscheint. Der Arzt erstellt zudem einen Befundbericht bzw. eine Verordnung, den bzw. die Sie dem Reha-Antrag beifügen.

Eine Besonderheit gibt es im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall wenden Sie sich an Ihren bekannten Durchgangsarzt oder kurz D-Arzt. Das ist ein besonders qualifizierter Facharzt, der von den Unfallversicherungsträgern für die Behandlung Verletzter nach Arbeitsunfällen zugelassen ist. Bei Verdacht auf eine berufsbedingte Erkrankung sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt. Ihr Arzt zeigt dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger den Verdacht zum Vorliegen einer Berufskrankheit an. Außerdem stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres gesetzlichen Unfallversicherungsträgers für Auskünfte rund um Ihre Ansprüche bei Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Erkrankungen zur Verfügung.

Stellen Sie einen Antrag

Die drei häufigsten Träger sind:

  • Die gesetzliche Rentenversicherung
    Für die Rentenkasse gilt der Grundsatz „Prävention vor Rente“. Wenn die Erwerbsfähigkeit eines Arbeitnehmers erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist, kann eine medizinische Rehabilitation helfen. Rehabilitationsleistungen müssen die Versicherten selbst beantragen. Das heißt, die Rentenversicherung ist in diesen Fällen für Ihren Reha-Antrag zuständig, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihre Erwerbsfähigkeit infolge einer Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Auch Bezieher von Erwerbsminderungsrenten oder Arbeitssuchende wenden sich in den meisten Fällen zunächst an die Rentenversicherung. Oft ist die Durchführung dieser Leistung auch ambulant möglich
  • Die gesetzliche Krankenversicherung
    Ihre Krankenkasse ist der richtige Ansprechpartner, wenn die Faustregel „Reha vor Pflege“ gilt. Vor allem, wenn kein anderer Träger vorrangig für Ihr Anliegen zuständig ist, springt die Krankenkasse ein. Sie kümmert sich in erster Linie um die Anträge von nicht berufstätigen Erwachsenen und von Rentnern.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung
    "Reha vor Rente" ist einer der Leistungsgrundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung. Er bedeutet: Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit steht im Vordergrund, die Gesundheit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft zu sichern bzw. wieder zu ermöglichen. Entschädigungen werden erst geleistet, wenn alle Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft wurden und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit verblieben ist. Nach einem Arbeits- und Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit ist Ihr Unfallversicherungsträger für Sie verantwortlich. Das Besondere hier: In der Regel müssen Sie keinen Antrag auf Leistungen stellen. Die Unfallversicherungsträger werden auf Grund von Unfall- bzw. Berufskrankheiten-Anzeigen sowie von Arztberichten sofort tätig. Das gilt auch für die Einleitung von Reha-Maßnahmen.

In einigen Fällen können auch folgende Träger eine Reha-Maßnahme bewilligen:

  • Träger der Kriegsopferversorgung und -fürsorge
  • Träger der Jugend- und Sozialhilfe
  • Beihilfe (bei Beamten und Beamtinnen)
  • Private Kranken- und Unfallversicherer (zum Beispiel für Selbstständige)

Hilfe bei der Beantragung:

Das passende Antragsformular finden Sie auf der Website des jeweiligen Trägers oder Sie erhalten es per Mail oder Post zugesendet. Oftmals haben die Träger eigene Service-Hotlines, die Sie kostenlos anrufen können, um sich beraten zu lassen.

Wenn Sie im Anschluss an eine OP die Reha antreten, hilft der Sozialdienst Ihres Krankenhauses bei der Beantragung. Die Mitarbeiter dort wissen, welcher Reha-Träger für Sie in Frage kommt und haben die meisten Vordrucke und Formulare bereits vorliegen.

Darüber hinaus können Sie jederzeit die Fachstelle für Teilhabeberatung (EUTB) kontaktieren, die Sie bei der Beantragung unterstützt und bundesweit auch vor Ort vertreten ist.

Mit der Suche der Teilhabeberatung (EUTB) finden Sie schnell eine Service-Stelle in Ihrer Nähe:

In jedem Fall abgesichert

Oftmals ist es bei der Vielzahl an Trägern gar nicht so leicht, die zuständige Stelle auf Anhieb zu finden.

Daher sichert Sie diese Regelung in jedem Fall ab:

Erhält ein Reha-Träger einen Antrag von Ihnen, ist aber nicht der richtige Ansprechpartner, leitet er innerhalb von zwei Wochen Ihre Dokumente an den zuständigen Träger weiter.
Tut er das nicht oder versäumt die Frist, ist er automatisch für Sie verantwortlich und bearbeitet Ihren Reha-Antrag.
Für Sie bedeutet das, dass Sie grundsätzlich nichts falsch machen können: Selbst, wenn der angeschriebene Reha-Träger nicht für Sie zuständig sein sollte, wird Ihr Antrag in jedem Fall weiterbearbeitet.

Finden Sie eine Reha-Einrichtung

Eine Reha ist nur dann erfolgreich, wenn die Behandlung genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Deshalb dürfen Sie in Ihrem Reha-Antrag Wünsche angeben, die der Träger bei seiner Entscheidung über den Antrag mit berücksichtigt.

Ihre Wünsche können sich dabei auf folgende Aspekte beziehen:

  • Ort der Reha und Wahl der Einrichtung
  • Art der Reha (stationär oder ganztätig ambulant)
  • Beginn der Reha
  • Religiöse, weltanschauliche und alters- und geschlechtsspezifische Bedürfnisse

Achten Sie darauf, dass Ihre Wunsch-Einrichtung auch tatsächlich zu Ihrer Diagnose passt. Sollte eine Reha-Klinik ungeeignet sein oder hat die Einrichtung keine freien Plätze mehr, darf der Reha-Träger Ihren Wunsch ablehnen und Alternativen vorschlagen.

Finden Sie mithilfe der Kliniksuche Ihre Wunsch-Einrichtung:

Spezialklinik gesucht

Gerade nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer berufsbedingten Erkrankung kann es sein, dass eine geeignete Reha-Klinik besondere personelle und räumliche Anforderungen erfüllen und mit bestimmten medizinischen Apparaten ausgestattet sein muss. Außerdem muss sie dazu bereit sein, bestimmte Pflichten zu übernehmen. Informationen und Unterstützung rund um die Wahl einer geeigneten Klinik bekommen Sie direkt bei Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung

Beginnen Sie Ihre Reha

In der Regel erhalten Sie innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung von Ihrem Reha-Träger.
Bewilligt er Ihren Antrag, können Sie die Reha zum festgelegten Termin antreten.

Üblicherweise dauert eine Reha bis zu drei Wochen. Sollten Sie länger benötigen, um zu Kräften zu kommen, entscheidet der zuständige Arzt der Reha-Einrichtung zusammen mit dem Reha-Träger über eine Verlängerung der Maßnahme.

Sie sind in der Regel während der gesamten Reha finanziell abgesichert. In den ersten sechs Wochen Ihrer Erkrankung zahlt Ihr Arbeitgeber einen Lohnersatz. Danach erhalten Sie vom zuständigen Träger eine finanzielle Unterstützung.

Bei den drei häufigsten Trägern sind das:

Die Reha kann ganztägig ambulant oder stationär verlaufen. Dort kümmert sich ein interdisziplinäres Team aus Fachkräften um Sie und sorgt dafür, dass Sie schnellstmöglich wieder in Ihren Alltag zurückkehren können. In den meisten Fällen zahlen Sie einen kleinen Beitrag zu den Reha-Kosten. Bei der Rentenversicherung steuern Sie zum Beispiel zehn Euro je Kalendertag bei, begrenzt auf eine Gesamtdauer von 42 Tagen.

Erkundigen Sie sich auch hier beim jeweiligen Reha-Träger, welche Kosten auf Sie zukommen und unter welchen Umständen Sie von der Eigenbeteiligung befreit werden können. In der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Teilnahme an Reha-Maßnahmen für Sie kostenfrei.

Kehren Sie zurück in den Alltag

Im Idealfall sind Sie am Ende der Reha wieder bereit für den Alltag und können an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Manchmal brauchen Sie aber auch nach einer Reha weitere Unterstützung, um langfristig gesund zu bleiben oder das erworbene Wissen im Alltag zu erproben. Das Reha-Team der Einrichtung informiert Sie daher über mögliche Nachsorge-Angebote und verschreibt Ihnen eine geeignete Maßnahme, wenn Sie diese benötigen.

Oftmals kann es zudem einfacher sein, schrittweise ins Arbeitsleben zurückzukehren, um sich nicht überfordert zu fühlen und Stück für Stück in den Beruf zurückzufinden.
In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie das genau funktioniert und wann Sie das „Hamburger Modell“ in Anspruch nehmen können.

Mehr zur Reha

Sie wollen mehr über die medizinische Rehabilitation erfahren? Wir bieten Ihnen auf unserer Website einen umfassenden Überblick.

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