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Kinderwunsch mit Behinderungen

Stand: 20.05.2019

Kinderwunsch mit Behinderungen

Die Familiengründung ist ein natürliches Anliegen vieler Menschen. Diesen Wunsch haben auch Menschen mit Behinderungen. Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht, die Entscheidung für oder gegen eigene Kinder selbst zu treffen.

Körperliche Behinderungen

Eine körperliche Behinderung steht der Familiengründung nicht im Weg. Das beweist zum Beispiel die Geschichte von Evelyne Studer. Die Schweizerin sitzt seit einem Unfall im Rollstuhl. Dennoch verlief ihre Schwangerschaft ohne körperliche Beschwerden. Sie ist sich sicher, dass sie sich kaum von anderen Müttern unterscheidet.

Verschiedene Unterstützungsangebote können Ihnen dabei helfen, den Alltag mit einem Kind zu meistern. In der ersten Zeit nach der Geburt kann Ihnen Ihre Hebamme zur Seite stehen. Sie hilft, wenn es Probleme beim Stillen oder der Babypflege gibt. Sie versorgt mögliche Wunden und unterstützt alle körperlichen Rückbildungsprozesse der nächsten Wochen. Bei Frauen mit einer Querschnittslähmung gehören in der Regel auch ergo- oder physiotherapeutische Fachkräfte sowie Ärztinnen und Ärzte zum Betreuungsteam.

Für gehörlose Menschen bietet der Deutsche Gehörlosen-Bund zahlreiche Videos in Gebärdensprache zum Thema Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Kind an. Außerdem können Sie sich in der Broschüre „Tipps für gehörlose Patienten“ informieren. Blinde und sehbehinderte Menschen erhalten zum Beispiel bei den regionalen Blinden- und Sehbehindertenvereinen Unterstützung.

Geistige Behinderungen und Lernschwierigkeiten

Eltern mit geistigen Behinderungen stehen oft unter besonderer Beobachtung. Betreuerinnen und Betreuer, Familienmitglieder, das Jugendamt und die Gesellschaft gehen davon aus, dass sie mit der Kindererziehung überfordert sind. Das stimmt so jedoch nicht. Elterliche Kompetenzen können Menschen mit geistigen Behinderungen und Lernschwierigkeiten nicht generell abgesprochen werden. Wenn Sie Unterstützung brauchen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. In der Bundesarbeitsgemeinschaft "Begleitete Elternschaft" organisieren sich zum Beispiel Einrichtungen, Träger und Projekte, die Eltern mit geistiger Behinderung ambulant oder stationär unterstützen. Zum Programm gehören Wissensvermittlung, Begleitung, Beratung, Anleitung und Entlastung der Eltern sowie die gezielte Förderung der Kinder. Das Ziel besteht darin, die Erziehungskompetenzen der Eltern zu erhöhen und dadurch das Zusammenleben mit dem Kind zu ermöglichen.

Viele Vereine bieten verschiedene Medien an, die über das Thema informieren. Dazu gehört zum Beispiel der Verein „Mensch zuerst – Netzwerk People first Deutschland“, der auf eine umfassende Aufklärung von Menschen mit Lernschwierigkeiten baut. Beratungsstellen, Broschüren und Öffentlichkeitsarbeit sollen sie in Leichter Sprache über Themen wie Liebe, Partnerschaft, Sexualität und Kinderwunsch informieren, damit sie selbstbestimmt damit umgehen können.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon