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Deutsche Übersetzung des General Comment Nr. 3

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat im August 2016 die Allgemeine Bemerkung („General Comment“) Nr. 3 zu Artikel 6 UN-BRK "Frauen und Mädchen mit Behinderungen" vorgelegt.

Damit äußert sich der Ausschuss zu grundsätzlichen Fragen der Auslegung und des Verständnisses von Artikel 6 UN-BRK. Inzwischen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Abstimmung mit der Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte zu der Allgemeinen Bemerkung Nr.3 eine deutsche Fassung erstellt. Diese finden Sie hier: Allgemeine Bemerkungen.