Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Studie zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen

Datum 28.07.2016

„Die Zeit ist reif für ein inklusives Wahlrecht“

Titelbild zur Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung

Wählen können ist in der Demokratie so fundamental wie Atemholen. Jeder Mensch muss die Chance haben, mitzubestimmen, was ihn bestimmt. Doch dieses in unserer Verfassung festgeschriebene Recht ist heute rund 85.000 Menschen in Deutschland verwehrt. Sie dürfen nicht wählen. Das ist gewissermaßen die „automatische“ Folge, weil sie ihre Angelegenheiten nicht selber regeln können und ihnen deshalb in allen Bereichen eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt wurde. Oder weil sie in einer psychiatrischen Klinik sind, da sie im Zustand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen haben.

Aufrüttelnd ist aber nicht nur die hohe Anzahl, sondern auch die ungleiche regionale Verteilung, wie eine Studie im Auftrag meines Ministeriums ergeben hat: die Zahl der Menschen, denen dieses verfassungsmäßige Recht aufgrund der Vollbetreuung verwehrt bleibt, ist zum Beispiel in Bayern pro 100.000 Personen 26 mal so hoch wie in Bremen.

Ich bin der Überzeugung: Alle Menschen, die dazu in der Lage sind, müssen wählen dürfen. Technischer Fortschritt und Assistenz machen vieles möglich. Das zeigen uns bereits 14 andere EU-Staaten, die entweder ein Wahlrecht haben, das unabhängig von Rechts- und Handlungsfähigkeit oder Betreuung gewährt wird, oder bei denen der Wahlrechtsausschluss auf einer richterlichen Entscheidung beruht, die sich explizit auf das Wahlrecht bezieht.

Sicherlich wird es immer Menschen geben, die eine so schwere Beeinträchtigung haben, dass sie trotz Assistenz zu einer eigenen Wahlentscheidung nicht in der Lage sind. Doch ein Ausschluss muss im Einzelfall durch richterlichen Beschluss festgestellt werden. Nur dann kann ihnen das grundlegende demokratische Recht der Wahl vorenthalten werden.

Ich setze mich für ein inklusives Wahlrecht ein. Wahlrechtsausschlüsse sollen bundesweit nur nach sehr strengen und einheitlichen Maßstäben im Einzelfall möglich sein. Vor diesem Hintergrund sehe ich die Studie als eindeutigen Auftrag, die geltenden Regelungen des Wahlrechtsausschlusses gemeinsam mit den Expertinnen und Experten neu zu bewerten.

Andrea Nahles, MdB
Bundesministerin für Arbeit und Soziales