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Leichte Sprache

Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales
hat in Zusammen-Arbeit mit dem "Netzwerk Leichte Sprache"
dieses Heft erstellt.

Dort stehen Regeln und Tipps für Leichte Sprache.
Leichte Sprache hilft vielen Menschen.
Zum Beispiel:

  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten,
  • Menschen, die nicht so gut lesen können,
  • Menschen, die nicht so gut Deutsch sprechen.

Die Regeln helfen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
in Ämtern und Behörden beim Schreiben von Texten
in Leichter Sprache.
In dem Heft steht auch,
was bei Treffen und Tagungen zu machen ist,
damit Menschen mit Behinderungen teilnehmen können.

Die Vereinten Nationen haben die Vereinbarung
über Rechte von Menschen mit Behinderungen geschrieben.
In schwerer Sprache heißt die Vereinbarung:
Behinderten-Rechts-Konvention.
Die Vereinbarung schützt die Rechte
von allen Menschen mit Behinderungen.
Die Länder müssen dafür sorgen,
dass die Menschen mit Behinderungen ihre Rechte bekommen.
Viele Länder haben versprochen, sich an diese Regeln zu halten.
Auch Deutschland muss sich seit 2009 an die Regen halten.
Deshalb hat die Bundes-Regierung
den Nationalen Aktions-Plan erstellt.
In Deutschland müssen noch viele Dinge anders werden.
Damit Menschen mit Behinderungen überall teilnehmen können.

Im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz steht,
dass auch das Internet des Bundes barrierefrei sein soll.
Menschen mit Behinderungen sollen Informationen von Behörden
leicht finden und verstehen können.
Deshalb gibt es eine Verordnung für Barriere-Freiheit
im Internet.
In schwerer Sprache heißt die:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
In der Verordnung steht:
Es muss auch Informationen in Leichter Sprache geben.

Der Inhalt dieser Internet-Seite kann auch über
das Publikations-Verzeichnis des BMAS bestellt werden.
So kommen Sie zu der Internet-Seite:
www.bmas.de