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Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung

Beschäftigungspolitische Maßnahmen, Vermittlung und Beratung

Titel Beschreibung Laufzeit
Behebung von Beratungsdefiziten im Bereich des SGB II Die Beratungskonzeption SGB II erneuert die Anforderungen, die aus fachlicher Sicht an die Ausgestaltung von Beratung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu stellen sind. Der Beratungsansatz berücksichtigt besonders die Belange von Menschen mit Behinderungen in dem System der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nach aktuellen Überlegungen wird die Beratungskonzeption dabei das fachliche Fundament für ein weiterentwickeltes Qualifizierungsangebot in der BA bilden, welches ab 2011 schrittweise zur Verfügung gestellt werden kann. Grundversiche­rungs­träger
ab 2011
Bewerbungsvideos für junge Menschen mit Behinderungen In einem Pilotprojekt mit einem Berufsbildungswerks (BBW) werden die „Absolventen“ die Gelegenheit erhalten, ein „professionelles“ Bewerbungsvideo zu erstellen, das sie ergänzend zu den klassischen Bewerbungsunterlagen nutzen können. BMAS Ref Va4
2011
Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben Das BMAS will mit einem Evaluationsprojekt die Wirkungen der Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben des SGB III und SGB II untersuchen. Belastbare Daten zur Wirksamkeit der Leistungen der beruflichen Rehabilitation sollen der Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens und einer Optimierung bei der praktischen Umsetzung dienen. BMAS Ref IIa1
2009-2015
Fortführung „job4000“ und „job“ Die Initiative „job - Jobs ohne Barrieren“ führt das BMAS zusammen mit Arbeitgebern, Gewerkschaften, Behindertenverbänden und -organisationen, der Bundesagentur für Arbeit, den Integrationsämtern, Rehabilitationsträgern sowie Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen, dem Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen und weiteren Organisationen durch. Ziel ist die bessere Realisierung von Chancen (schwer-)behinderter Menschen auf Teilhabe am Arbeitsleben. Die Projekte der Initiative werden zeitnah ausgewertet.Mit dem Programm „Job4000“, das aufgrund der Erfahrungen aus den Projekten und Aktivitäten der Initiative „job - Jobs ohne Barrieren“ ins Leben gerufen wurde, werden neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Die Länder führen das Programm „Job4000“ verantwortlich durch. Ansprechpartner für Arbeitgeber sind die Integrationsämter. Die Förderung wird zum überwiegenden Teil mit den im Wirtschaftsplan veranschlagten Mitteln des vom BMAS verwalteten Ausgleichsfonds und zum anderen Teil von den Ländern aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. BMAS
BMAS Ref FT1
Job4000: 2007-2013 „job“Auswertung: 2011
Gebärdentelefon bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) Die BA wird im Rahmen der eGovernment-Strategie ein bundesweites Gebärdentelefon einrichten. Damit ist für hochgradig hörbehinderte oder gehörlose Menschen jederzeit eine barrierefreie Kontaktaufnahme und Klärung von Anfragen über die Service Center möglich. Eine bundesweite Umsetzung ist ab 2012 geplant. BA
ab 2012
Initiative für Ausbildung und Beschäftigung Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine „Initiative für Ausbildung und Beschäftigung“ einleiten. Sie richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber/Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften, Bundesagentur für Arbeit, Länder und Verbände. Ziel ist es, zu konkreten Verabredungen zu kommen, wie mehr Inklusion für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt erreicht werden kann. BMAS Ref Va2
2012-2016
Programm „Initiative Inklusion“ Mit diesem Programm der Bundesregierung und der Länder werden insgesamt zusätzlich 100 Millionen Euro zur Förderung einer besseren Berufsorientierung, zur Förderung von Ausbildung und Beschäftigung älterer Menschen mit Schwerbehinderungen sowie für Inklusionskompetenz bei Kammern zur Verfügung gestellt. Dabei werden auch Erkenntnisse und Erfahrungen bisheriger Programme berücksichtigt und weiterentwickelt. Die Förderung wird mit den im Wirtschaftsplan veranschlagten Mitteln des vom BMAS verwalteten Ausgleichsfonds finanziert. BMAS Ref Va2 Va4
ab 2011

Berufsorientierung und Ausbildung

Titel Beschreibung Laufzeit
Ausbildungspakt Im Rahmen des verlängerten Ausbildungspaktes bis 2014 wollen die Paktpartner behinderte und schwerbehinderte junge Menschen individuell unterstützen und fördern. Bund und Länder setzen sich gemeinsam mit der Wirtschaft für eine bessere Integration von Jugendlichen mit Behinderungen in die betriebliche Ausbildung ein. Die Bundesregierung prüft, ob und inwieweit auch in diesem Bereich arbeitsmarktpolitische Instrumente geschlechtersensibel angepasst werden müssen, insbesondere im Bereich berufliche Orientierung. BMAS Ref IIb2
2010-2014
Ausbildungszuschuss/Unterstützte Beschäftigung Der Ausbildungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Jugendliche und die Unterstützte Beschäftigung (UB) werden weiter fortgeführt. Dabei wird darauf geachtet, dass die Unterstützte Beschäftigung von Frauen und Männer gleichermaßen in Anspruch genommen werden kann. BMAS Ref Va2
fortlaufend
Berufliche Orientierung Im Rahmen des Programms „Initiative Inklusion“ wird es - in Zusammenarbeit mit den Ländern - eine verstärkte berufliche Orientierung für schwerbehinderte Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf geben.Zu den Kerninhalten gehören neben einer Potenzialanalyse insbesondere berufliche Praktika, die vorrangig in Betrieben durchgeführt werden und in denen die Berufswünsche, Bedürfnisse und Stärken abgeklärt werden können. Mittelfristig soll ein breites Angebot an Berufsorientierungsmaßnahmen aufgebaut werden, das auch schwerstbehinderte Jugendliche einbezieht. BMAS Ref Va2
ab 2011
Berufseinstiegsbegleitung in die betriebliche Ausbildung An rund 1.000 ausgewählten allgemeinbildenden Schulen wird seit Februar 2009 im Rahmen des SGBIII eine professionelle Berufseinstiegsbegleitung modellhaft erprobt. Leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern wird ein fester Ansprechpartner zur Seite gestellt, der sie individuell und kontinuierlich beim Erreichen des Schulabschlusses, bei der Berufsorientierung und der Berufswahl und bei der Aufnahme einer Berufsausbildung auch noch nach der Schulentlassung unterstützt.Zusätzlich sollen Jugendliche im Rahmen der Initiative Bildungsketten ab der Vorabgangsklasse von ausgewählten Haupt- und Förderschulen individuell mit der Berufseinstiegsbegleitung unterstützt werden.Wichtigste Ziele und Maßnahmen beider Maßnahmen: · Erreichen des Schulabschlusses einer allgemeinbildenden Schule,· Unterstützung bei Berufsorientierung und Berufswahl,· Aufnahme einer Berufsausbildung und· Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses. BMBF
BMAS Ref IIb2
fortlaufend
Einheitliche Sonderregelungen in der Ausbildung Die derzeit rund 1.000 Sonderregelungen für die Ausbildung von behinderten jungen Menschen werden bundesweit vereinheitlicht und damit deutlich reduziert. Dies ist ein Anliegen der Wirtschaft in den entsprechenden Gremien. Damit verbessert sich die Transparenz über die erworbenen Qualifikationen und erleichtert behinderten Jugendlichen den Einstieg in Ausbildung. BMWi
BMBF
BMAS Ref Va2
2010-2014
IdA - Integration durch Austausch Durch Förderung des transnationalen Austausches und der transnationalen Mobilität ermöglicht das Programm Menschen mit Behinderungen, im EU-Ausland ihre berufspraktischen Erfahrungen und beruflichen Kompetenzen zu erweitern, um ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Im September 2010 erfolgte ein Aufruf zur „Erhöhung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen durch die Förderung transnationaler Mobilitätsvorhaben und Expertenaustausche“. 43 Projektverbünde starten ab April 2011 mit ihren Aktivitäten, deren Schwerpunkt ein begleiteter bis maximal sechsmonatiger Auslandsaufenthalt (Praktikum Training, Jobcamp) in einem EU-Mitgliedstaat bildet. Insgesamt sollen 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, davon ca. 800 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, die Chance erhalten, ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern. Das Programm wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Strukturfonds, des BMAS und des vom BMAS verwalteten Ausgleichsfonds. BMAS Ref EF2
bis 2015
Inklusive Ausbildungsstrukturen in außerbetrieblicher Ausbildung Die BA möchte inklusive Ausbildungsstrukturen in außerbetrieblichen Ausbildungen erproben. Geklärt werden soll, welche behindertenspezifischen Leistungen in den Betrieb bzw. in eine allgemeine Ausbildungsmaßnahme transferiert werden können und in welchem Umfang dies gelingt. Ziel ist es, den Anteil betrieblicher Ausbildungsanteile um 25 Prozent bis 2015 zu steigern. BA
2011-2016
Modellprojekt „Integration inklusive“ Mit dem Modellprojekt „Integration inklusive“ soll jungen Menschen mit Behinderungen, die nach einer Berufsausbildung im Berufsbildungswerk (BBW) schon mindestens sechs Monate arbeitslos sind, eine Arbeitsstelle vermittelt werden. Dabei geht es um Kooperationen mit regionalen Unternehmensverbänden unter der Koordination der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW). Diese Zusammenarbeit soll integrationsfördernde Handlungskonzepte entwerfen, die zukünftig bundesweite Anwendung finden. Die Förderung des Projekts wird mit den im Wirtschaftsplan veranschlagten Mitteln des vom BMAS verwalteten Ausgleichsfonds finanziert. BMAS Ref FT1
bis 2011
Projekt: IT Ausbildungsverbund (IT Fachinformatiker Ausbildung für Menschen mit Behinderungen) Im Rahmen des IT-Ausbildungsverbundes der Bundesbehörden in Berlin (ITAB, Zusammenschluss von 23 Bundesbehörden, Fraktionen des Deutschen Bundestages, nachgeordneten Einrichtungen und Zuwendungsempfängern) zur Zeit ein jährliches Angebot von 20 - 25 Ausbildungsplätzen. Vorsitz im ITAB hat das BMI. Der Anteil von Menschen mit Behinderungen ist bislang vergleichsweise gering. Das BMI wirkt auf die ITAB-Behörden/-Einrichtungen ein, den Anteil an Menschen mit Behinderungen zu erhöhen. Dazu werden Veränderungen der Ausschreibungstexte, die barrierefreie Gestaltung der Arbeitsbedingungen, falls notwendig die zielgerichtete Ausbilderqualifikation angeregt bzw. umgesetzt. Falls weitere - heute noch nicht bekannte - Maßnahmen erforderlich ein sollten, werden auch diese möglichst zeitnah umgesetzt. Im Geschäftsbereich der Bundespolizei werden Ausbildungsplätze in Berufen des öffentlichen Diensts. D. und in Kammerberufen angeboten. Gegenwärtig befinden sich bei der Bundespolizei ca. 450 Personen in einer Ausbildung. Von diesen sind 14 Auszubildende schwerbehindert oder gleichgestellt. BMI
fortlaufend
Projekt TrialNet: Ausbildung mit Ausbildungsbausteinen Im TrialNet-Projekt wird die Ausbildung behinderter junger Menschen mit Hilfe von Ausbildungsbausteinen in Netzwerken von Unternehmen, Berufsbildungswerken, Bildungswerken der Wirtschaft und Berufsschulen erprobt. Dabei soll das Potenzial von Ausbildungsbausteinen und modularen Strukturen für eine flexiblere und betriebsnähere Gestaltung der Ausbildung jugendlicher Rehabilitanden und für die Durchlässigkeit zwischen unterschiedlichen Lernorten und Teilhabeleistungen untersucht werden. Ein zentrales Ziel ist es, den Kreis der Betriebe, die zur Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen bereit sind, zu erweitern. BMAS Ref FT1
bis 2014
Stärkere Orientierung am Arbeitsmarkt: Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich Die Bildungsinhalte des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereichs sollen sich an den allgemeinen Entwicklungen beruflicher Bildung orientieren. Verbindliche Betriebspraktika werden deshalb Bestandteil für Teilnehmer/innen im Berufsbildungsbereich werden. Dazu wird ein Fachkonzept veröffentlicht für die Umsetzung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Zudem werden Vereinbarungen der Fachausschüsse mit den WfbM zu Umfang und Dauer betrieblicher Praktika erfolgen. BA
2010-2011
Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB) Das BMAS wird sich dafür einsetzen, mit der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BBW) die verzahnte Ausbildung weiter voranzubringen und sie ggf. weiterzuentwickeln. Damit bekommen immer mehr Jugendliche der BBW die Möglichkeit, frühzeitig betriebliche Arbeitsabläufe direkt in den Unternehmen selbst kennenzulernen. Das erhöht die Praxisnähe der Ausbildung und die Chance auf eine Festanstellung in einem Unternehmen nach dem Ausbildungsabschluss. (Infos unter www.bagbbw.de ) BMAS Ref FT1
fortlaufend
Zugangswege junger Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beruf Das BMBF fördert im Rahmen seiner Berufsbildungsforschungsinitiative eine Studie zum Thema „Zugangswege junger Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beruf“. Es wird dabei vom Bundesinstitut für Berufsbildung fachlich und administrativ unterstützt. Ziel der Studie ist es, einen Überblick über die in den Bundesländern vorstrukturierten Wege und Zugangschancen von jungen Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit einem Potenzial für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. §38a SGV IX), in Ausbildung und Beschäftigung und ihrer jeweiligen spezifischen Rahmenbedingungen herzustellen. BMBF
fortlaufend

Berufliche Rehabilitation und Prävention

Titel Beschreibung Laufzeit
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Das BMAS fördert verschiedene Modellprojekte, in denen gezielt nach Wegen gesucht wird, kleine und mittlere Unternehmen bei der Durchführung eines BEM zu unterstützen.Das Projekt „Neue Wege im BEM“ wurde 2010 begonnen und endet 2013. Die Förderung wird mit den im Wirtschaftsplan veranschlagten Mitteln des vom BMAS verwalteten Ausgleichsfonds finanziert. BMAS Ref Vb3
2010-2013
RehaFutur-Initiative Mit RehaFutur startete das BMAS eine Initiative zur Zukunftssicherung des Systems der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen. Damit sollen Leistungen zur Teilhabe in einer alternden Gesellschaft und bei zunehmender Dynamik der Arbeitswelt noch effektiver, flexibler und nachhaltiger unter Berücksichtigung der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Betroffenen erbracht werden. Die Umsetzung der vorliegenden Gesamtkonzeption wird unter Beteiligung aller relevanten Institutionen sowie der Leistungsberechtigten durch das BMAS gefördert. BMAS Ref FT1
bis Ende 2011

Werkstätten für behinderte Menschen

Titel Beschreibung Laufzeit
Bundesweite Berücksichtigung von Werkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen sind bei Aufträgen der öffentlichen Hand bevorzugt zu berücksichtigen (§ 141 SGB IX). Die Bundesregierung wird dieser sozialpolitischen Verpflichtung auch künftig nachkommen. Die in § 141 SGB IX vorgesehenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften sind bisher nicht erlassen worden. Die Bundesregierung setzt sich deshalb dafür ein, die derzeit noch geltenden unterschiedlichen Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder durch eine einheitliche Regelung zu ersetzen, die für alle öffentlichen Auftraggeber gilt. BMAS Ref Va2
2011/2012
Dialog mit Werkstatträten Die behinderten Menschen in Werkstätten wirken durch Werkstatträte an den ihre Interessen betreffende Angelegenheiten der Werkstatt mit (§ 139 SGB X). Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung besteht seit nunmehr zehn Jahren. Dies ist Anlass für einen Dialog mit den Werkstatträten und den Werkstätten über Erfahrungen mit der Mitwirkung. BMAS Ref Va2
2012
Neuausrichtung des Werkstättenrechts Die Bundesregierung setzt sich im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen für die deutliche Stärkung des personenzentrierten Ansatzes ein. Deshalb wird für behinderte Menschen, die heute einen Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen haben, in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ diskutiert, ob eine Möglichkeit geschaffen werden kann, bestimmte Leistungen auch bei anderen Anbietern in Anspruch zu nehmen. BMAS Ref Va2
2011-2012
Zusammenarbeit von landwirtschaftlichen Betrieben mit Werkstätten für behinderte Menschen In dem Modellvorhaben soll eine Methode zum Aufbau eines regionalen Netzwerkes von ländlichen Dienstleistern (z. B. im Handwerk und Tourismus) sowie landwirtschaftlichen Betrieben mit Werkstätten für behinderte Menschen als Beitrag zur Förderung der Entwicklung ländlicher Räume entwickelt und erprobt werden. Die in dem Modellvorhaben gewonnenen Erkenntnisse sollen in einem Leitfaden zusammengefasst und anschaulich dargestellt werden, um die Übertragbarkeit der Projektergebnisse in andere Regionen zu gewährleisten. FiBL
BMEL
2008-2011

Sensibilisierung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern

Titel Beschreibung Laufzeit
Ausbau von www.einfach-teilhaben.de Informations- und Serviceangebote für Arbeitgeber zum Thema Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen werden auf www.einfach-teilhaben.de zielgruppengerecht weiter ausgebaut. Arbeitgeber/innen werden für das Thema sensibilisiert und ihre Bereitschaft zur Ausbildung/Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gefördert. BMAS Ref Va4
2011-2012
Ausschuss für Arbeitsstätten nach § 7 der Arbeitsstättenverordnung Der Ausschuss für Arbeitsstätten erarbeitet Technische Regeln, welche die Arbeitsstättenverordnung praxisgerecht konkretisiert. Dies betrifft auch die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Arbeitstätten für Menschen mit Behinderung (§ 3a Abs. 2 ArbStättV). Mit der Veröffentlichung der Technischen Regeln zur Barrierefreiheit ist im Frühjahr 2012 zu rechnen. BMAS Ref IIIb4
2011-2012
Auszeichnung für Arbeitgeber Im Rahmen bestehender Preisverleihungen und Wettbewerbe, an denen das BMAS beteiligt ist, wird die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verstärkt berücksichtigt bzw. ausgelobt werden. BMAS Ref AzA2
fortlaufend
„Charta der Vielfalt“ Die „Charta der Vielfalt“ ist eine Unternehmensinitiative unter Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich für eine durch Fairness und Wertschätzung geprägte Unternehmenskultur einsetzt. Die Unterzeichner verpflichten sich, ein von Vorurteilen und Ausgrenzung freies Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem jeder Mitarbeiter Wertschätzung erfährt, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Seit 2006 sind deutschlandweit bereits mehr als 900 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen der Charta beigetreten. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und unterstützt die Initiative weiterhin. Beauftragte der BReg für Migration, Flüchtlinge, Integration, Antirassismus
fortlaufend
Inklusionskompetenz bei Kammern Im Rahmen der „Initiative Inklusion“ werden bei Kammern (Handwerks-, Industrie- und Handels- sowie Landwirtschaftskammern) verstärkt Kompetenzen für die Inklusion schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. Bei Kammermitgliedern sollen gezielt mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen entstehen; dabei soll auch das Spektrum der angebotenen betrieblichen Ausbildungen erweitert werden. Die Förderung wird mit den im Wirtschaftsplan veranschlagten Mitteln des vom BMAS verwalteten Ausgleichsfonds finanziert. BMAS Ref FT1
ab 2011
„Nationale CSR-Strategie“ Mit dem Aktionsplan zur Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility - CSR) soll ein Beitrag zur Bewältigung der zentralen Herausforderungen in einer globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts geleistet werden. Maßnahmen zu Menschen mit Behinderungen werden im Aktionsplan CSR der Bundesregierung verankert. BMAS Ref AzA3
fortlaufend