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Zusammenarbeit mit der Monitoring-Stelle

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist mit Kabinettsbeschluss vom 1. Oktober 2008 mit der Wahrnehmung der Aufgaben der „unabhängigen Stelle“ (Monitoring-Stelle) nach Artikel 33 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention beauftragt worden. Sie trägt unter anderem durch Politikberatung, anwendungsorientierte Forschung, Veranstaltungen, Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung und zum Schutz der in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Rechte bei. Sie formuliert auch Empfehlungen an die Akteure von Staat und Politik, etwa an die Gesetzgeber und Regierungen in Bund und Ländern und gibt Stellungnahmen zu menschenrechtlichen Fragestellungen ab. Die Monitoring-Stelle berichtet darüber hinaus aktiv dem Vertragsausschuss über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Die Bundesregierung pflegt einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit der Monitoring-Stelle zu Fragen der UN-Behindertenrechtskonvention und des Nationalen Aktionsplans. Darüber hinaus nimmt die Monitoring-Stelle mit Beobachterstatus an den Sitzungen des Inklusionsbeirats beim staatlichen Koordinierungsmechanismus teil und kann bei Bedarf auch in den Fachausschüssen mitwirken.