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Entstehung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans

Um den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention heute und in Zukunft gerecht zu werden, hat die Bundesregierung den vorliegenden Nationalen Aktionsplan erarbeitet: Neben einer Bestandsaufnahme fasst der Nationale Aktionsplan die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in einer Gesamtstrategie für die nächsten zehn Jahre zusammen, die auf der Grundlage der Eckwerte für den Finanzplan bis 2015 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanziert werden. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung ist kein abgeschlossenes Dokument: Er wird in den nächsten Jahren weiterentwickelt und auf den Prüfstand gestellt werden. Mit ihm wird erstmals Behindertenpolitik aus einer „sozialpolitischen Nische“ geholt und als Aufgabe aller Ressorts verankert.