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Der Weg zum Nationalen Aktionsplan

Die Verbände behinderter Menschen äußerten bereits während des Ratifikationsprozesses der UN-Behindertenrechtskonvention gegenüber der Bundesregierung den Wunsch, einen Nationalen Aktionsplan als Gesamtstrategie für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu entwickeln.

Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Behindertenbericht vom 18. September 2009 die Bundesregierung aufgefordert, einen solchen Aktionsplan unter Einbeziehung der Länder und der Interessenvertretungen behinderter Menschen zu erarbeiten.

Im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode wurden diese Forderungen aufgegriffen und die Entwicklung des nun vorliegenden Nationalen Aktionsplans als wichtiges Vorhaben der Bundesregierung vereinbart.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat als staatliche Anlaufstelle (sogenannter „Focal Point“) die Verantwortung für den Erarbeitungsprozess übernommen.

Von der groben Skizze bis zur Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans war es ein zeitintensiver und ereignisreicher Weg:
Zwischen Februar und April 2010 wurde das geplante Vorgehen in vorbereitenden Gesprächen mit den Ressorts, den Ländern, den Behindertenverbänden und weiteren Akteuren der Zivilgesellschaft erläutert und diskutiert.

Am 24. März 2010 wurden gemeinsam mit den Verbänden behinderter Menschen die zukünftige Struktur des Nationalen Aktionsplans und die inhaltliche Darstellung über Handlungsfelder und Querschnittsthemen diskutiert und entwickelt.

Am 23. Juni 2010 veranstaltete das BMAS den Kongress „Teilhabe braucht Visionen“ mit rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die an den zu den Handlungsfeldern gehörenden Visionen, Leitgedanken und Ziele arbeiteten. Parallel dazu konnten sich Bürgerinnen und Bürger über mehrere Wochen online über das Internetportal www.einfach-teilhaben.de an diesem Prozess beteiligen.

Ein zweiter Kongress fand unter dem Motto „Teilhabe braucht Maßnahmen“ am 4. November 2010 statt. Rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Bundes- und Landesministerien, den Kommunen, den Behindertenverbänden sowie der weiteren Zivilgesellschaft hatten das Ziel, konkrete Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Leitgedanken und Ziele in den Mittelpunkt der Diskussionen zu stellen. Auch hier gab es zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten über das Internetportal.

All dies sollte sicherstellen, dass der Nationale Aktionsplan unter Einbindung möglichst vieler betroffener Akteurinnen und Akteure, darunter insbesondere der Verbände behinderter Menschen transparent und partizipativ entwickelt wurde.

Aus den Ergebnissen des genannten Beteiligungsprozesses entstand der Entwurf des Nationalen Aktionsplans, der im Frühjahr 2011 innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und mit dem Ausschuss zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (vgl. Kapitel 5.2.4), den Behindertenverbänden, weiteren Akteuren der Zivilgesellschaft sowie den Ländern diskutiert wurde.

Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde in der vorliegenden Fassung am 15. Juni 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet.