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Nationaler Aktionsplan 1.0

Deutschland hat als einer der ersten Staaten die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das Zusatzprotokoll am 30. März 2007 gezeichnet und am 24. Februar 2009 ratifiziert. Damit wurden wichtige Weichen für eine inklusive Gesellschaft gestellt. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben. Die Verankerung dieses Leitgedankens in der Gesellschaft wird die Alltagskultur in Deutschland tiefgreifend verändern und die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger steigern.

Zur konkreten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet, der die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung in einer Gesamtstrategie für die nächsten zehn Jahre zusammenfasst. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen, Chancengleichheit in der Bildung und in der Arbeitswelt herzustellen und allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit auf einen selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft zu geben. Bei der Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans hat die Bundesregierung großen Wert darauf gelegt, die Zivilgesellschaft – insbesondere behinderte Bürgerinnen und Bürger – einzubeziehen und ihre Visionen, Ideen und Vorschläge für Maßnahmen aufzugreifen.

Im Folgenden finden Sie nähere Informationen zur Entstehung und Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans.