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Handlungsfeld Bauen und Wohnen

Bauen und Wohnen

Titel Beschreibung Laufzeit
Altersgerecht Umbauen Art. 9 Abs. 1 Buchst. a) Im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse beantragen, um Barrieren in Wohngebäuden abzubauen und/oder den Schutz vor Wohnungseinbruch zu erhöhen. Zudem fördert die KfW im Auftrag des Bundes den Barriereabbau durch private Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Mieter in einem Eigenmittelprogramm mit zinsgünstigen Darlehen BMUB
2014-2016
Barrierefreiheit bei Bestandsbauten des Bundes - Bestandteil der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes Art. 9 Abs. 1 Im Rahmen der vorgesehenen Novellierung des BGG soll unter anderem die Selbstverpflichtung des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau nach § 8 BGG bei Bestandsbauten des Bundes erweitert werden. Die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane erstellen bis zum 30. Juni 2021 Berichte über die Barrierefreiheit ihrer Bestandsbauten und sollen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum weiteren Abbau von Barrieren erarbeiten nach Maßgabe des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). BMAS
BMAS Ref Va1
BMUB und alle Ressorts
ab 2016
Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen: Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Altersgerechter Umbau im Quartier“ Art. 9 Abs. 1, Art. 19 Buchst. b), c), Art. 28 Abs. 2 Buchst. d) In der AG „Altersgerechter Umbau im Quartier“ sind Handlungsempfehlungen für die Verbesserung des altersgerechten Wohnens für alle Generationen entwickelt worden. Diese werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. BMUB
Ab 2016
Förderung von flexiblen und altersgerechten Wohneinheiten, sogenannten Variowohnungen Art. 19 Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fördert mit den Modellvorhaben "Variowohnungen" kleine modulare Wohneinheiten für Studierende und Auszubildende, die aufgrund ihrer Architektur und ihres Nutzungskonzepts zu einem späteren Zeitpunkt in altersgerechte Wohnungen umgewidmet werden können. Die Umsetzung wird wissenschaftlich begleitet, um Erkenntnisse für ähnliche Vorhaben in der Zukunft zu gewinnen. BMUB
2016-2018
Fortschreibung des „Leitfaden Barrierefreies Bauen“, Arbeitshilfe für Bauverwaltungen des Bundes Art. 9 Abs. 1 Der seit Februar 2014 veröffentlichte und am 01. Juni 2014 für die Bauverwaltung des Bundes eingeführte Leitfaden Barrierefreies Bauen wurde fortgeschrieben. Er konkretisiert erstmalig umfassend die Umsetzung des UNBRK und des BGG als Information-, Arbeits- und Dokumentationshilfe und dient somit Planern, Architekten, Fachplanern, Schwerbehindertenvertretungen als Arbeitshilfe. Der Leitfaden wurde aktualisiert und wird in 2016 ebenfalls in digitaler Form zugänglich sein. BMUB
2016
KfW-Programm 'Barrierearme Stadt' Das Programm 'Barrierearme Stadt' setzt Investitionsanreize, insbesondere für Kommunen, zum Barriereabbau und zur alters- und familiengerechten Umgestaltung der Infrastruktur. Das KfW-Eigenmittelprogramm (im Auftrag von BMVBS) dient der langfristigen, zinsgünstigen Finanzierung von Investitionen in den Abbau von Barrieren bei kommunalen und sozialen Gebäuden sowie Sportstätten, kommunalen Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum. Es ergänzt mit einem Programmvolumen von 100 Mio. € das Programm 'Altersgerecht Umbauen'. Hierdurch wird der möglichst lange Verbleib älterer und behinderter Menschen im vertrauten Wohnumfeld unterstützt KfW
BMUB
Seit 2012
Soziale Wohnraumförderung der Länder Art. 9 Abs. 1, Art. 19 Buchst. b), c), Art. 28 Abs. 2 Buchst. d) Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung ist durch die Föderalismusreform I ab 2007 vollständig auf die Länder übertragen worden. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung setzen die Länder je nach politischer Schwerpunktsetzung weiterhin auch Mittel für den barrierefreien Neubau und die altersgerechte Modernisierung des Gebäudebestandes ein. BMUB
fortlaufend bis 2019
Überregionale und regionale Informationsveranstaltungen sowie Fachveranstaltungen zum Thema „Altersgerecht Umbauen“ Ergänzend zum oben genannten Programm werden bundesweit 20 Modellvorhaben im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ gefördert (vgl. dazu auch Kapitel XI „Selbstbestimmtes Altern“). Mit den Vorhaben werden Lösungen beim Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand und im Wohnumfeld analysiert, Beratungs- und Moderationsangebote zum altersgerechten Umbauen erweitert. Die altersgerechte Quartiersentwicklung wird durch sechs Projekte zur Infrastruktur berücksichtigt. Die Modellvorhaben werden mit zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen (Vorträgen, Beiträgen etc.) begleitet; es finden neben Vor-Ort-Veranstaltungen auch Regionalveranstaltungen statt. Darüber hinaus erfolgen zahlreiche überregionale, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen (z.B. auf der Baumesse München) und auch im BMVBS selbst, um das Programm bekannt zu machen (auch in Zusammenarbeit mit der KfW). BMUB
Seit 2009

Inklusiver Sozialraum

Titel Beschreibung Laufzeit
Barrierefreie Gestaltung des Wohnumfeldes durch Städtebauförderung Art. 9 Abs. 1 a), Art. 19 c) Im Rahmen von Städtebauförderungsprogrammen stellt der Bund den Ländern Finanzmittel zur Verfügung, damit diese u.a. zur barrierefreien Gestaltung des Wohnumfeldes in den Stadtquartieren eingesetzt werden können. BMUB
fortlaufend
Bereitstellung personenzentrierter Leistungen - Bestandteil des Bundesteilhabegesetzes Art. 19 Buchst. a) Im Rahmen des geplanten Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sollen Leistungen nicht länger institutionen- sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Dabei soll das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK berücksichtigt werden. BMAS
BMAS Ref Vb3
2016
Inklusiver Sozialraum Artikel 19 Buchst. a), b) und c) Verabredung eines regelmäßigen Austauschs zur Gestaltung eines inklusiven Sozialraums und Verständigung über weitere Aktivitäten. Darauf aufbauend regelmäßiger Austausch von Bund und Ländern zur Gestaltung eines inklusiven Sozialraums (z.B. Wohnung, unmittelbares Wohnumfeld). BMG
BMAS
BMEL
BMFSFJ
BMUB
BMVI
BMAS Ref Va1
Sozialministerien der Länder und anlassbezogen weitere Ressorts
ab 2016
Programm "Baumodelle der Altenhilfe und der Behindertenhilfe" Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert den Bau modellhafter Wohngebäude und Gemeinschaftsräume, die in ihrer Architektur und ihrer Nutzungskonzeption für ältere und / oder behinderte Menschen überregional beispielgebend und übertragbar sind. Neben der unmittelbar baulichen Gestaltung spielen bei der Förderung auch die Einbettung in die Wohnumgebung und damit Lebensqualität und Teilhabe eine wichtige Rolle. Das Programm wird laufend durch zusätzliche Projekte fortgesetzt und erweitert, zuletzt z.B. in Freiburg (Servicehaus Freiburg), zukünftig z.B. in Wittenförden (Mecklenburg-Vorpommern) und Sassen (Hessen). BMFSFJ
BMFSFJ Ref 306
fortlaufend
Programm zur sozialen Dorfentwicklung Art. 9 Abs. 1, Art. 19 Buchst. b), c) Es werden innovative Modell- und Demonstrationsvorhaben der sozialen Dorfentwicklung im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) durchgeführt. Zur Verwirklichung eines inklusiven Gemeinwesens im ländlichen Raum wird dabei auch barrierefreies Bauen und Gestalten berücksichtigt. BMEL
2018