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Handlungsfeld Internationale Zusammenarbeit

Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe

Titel Beschreibung Laufzeit
Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in Verfahren und Durchführung humanitärer Maßnahmen gemeinsam mit humanitären Partnern Art. 11 und 32 Das AA arbeitet gemeinsam mit humanitären Partnern daran, die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen stärker als Querschnittsthema der humanitären Hilfe zu verankern. Dies gilt hinsichtlich Bewusstseinsbildung sowie Planung und Durchführung humanitärer Nothilfemaßnahmen. AA
ab 2015
BMZ Strategie zur Umsetzung von Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit Art. 32 Das BMZ erstellt eine Strategie, die einen Rahmen für mittel- und langfristigen Veränderungsprozesse von Strukturen und Praktiken der Entwicklungszusammenarbeit bietet. Ziel ist eine systematische und nachhaltige Umsetzung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. BMZ
2016-2020
BMZ-Forschungsvorhaben zu Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern Im Bereich Behinderung und Entwicklung fehlt es noch an essentieller wissenschaftlicher Evidenz. Daher wird das BMZ mit einem mehrjährigen Forschungsvorhaben zu einer verbesserten Datenlage beitragen und damit die Implementierung von Inklusion befördern. BMZ
2011-2014
Einrichtung einer Anlaufstelle für das Thema Behinderung und Entwicklung Es wird geprüft, ob in der geplanten und noch zu schaffenden BMZ-Servicestelle für bürgerschaftliches Engagement eine zentrale Anlaufstelle für Querschnittsthemen eingerichtet werden kann, die sich auch der Belange und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit widmet. BMZ
ab 2012
Förderung von Forschung und Verbesserung der Datengrundlage und des Monitorings zur Situation von Menschen mit Behinderungen Art. 32 und Art. 31 Das BMZ investiert gezielt in die internationale Vernetzung, Kooperation und Kompetenzentwicklung relevanter Akteure im Bereich der angewandten Forschung und Erhebung vergleichbarer Daten zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. BMZ engagiert sich für die Disaggregierung standardmäßig erhobener Daten nach Behinderung und Geschlecht innerhalb der eigenen Organisationen und in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. BMZ
2016-2020
Inklusive Gestaltung von „weltwärts“ Das Freiwilligenprogramm „weltwärts“ trägt dazu bei, den Arbeitsmarkt der Entwicklungszusammenarbeit für Menschen mit Behinderungen zu öffnen. Der finanzielle Mehraufwand bei der Entsendung geeigneter Bewerber/innen mit Behinderungen wird durch „weltwärts“ getragen. BMZ
fortlaufend
Inklusive Katastrophenvorsorge Art. 11 Die Bundesregierung prüft eine Initiative zu einem gemeinsamen Austausch mit den Ländern (z.B. im Rahmen der Inklusionstage 2017) über Maßnahmen der Katastrophenvorsorge für Menschen mit Behinderungen. BMI
BMAS
AA
BMAS Ref Va4
Länder
ab 2017
Kooperation mit und von Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Art. 32 Das BMZ fördert zusammen mit dem BMAS die systematische Kooperation von Selbstvertretungsorganisationen mit Akteuren der deutschen EZ in Deutschland und in den Partnerländern. Das BMZ unterstützt Kooperationen und Kompetenzentwicklung von Selbstvertretungsorganisationen aus Deutschland und den verschiedenen Partnerländern (technische und finanzielle Förderung). BMZ
2016-2020
Neues Sektorvorhaben Inklusion von Menschen mit Behinderungen sowie Regionalberatung der Durchführungsorganisationen Art. 32 Das Sektorvorhaben und Regionalberater/innen beraten das BMZ und die Durchführungsorganisationen bei der systematischen und nachhaltigen Umsetzung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und begleiten Vorhaben und Prozesse bei der inklusiven Gestaltung des Portfolios. BMZ
2016-2018
Runder Tisch „Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Entwicklungszusammenarbeit“ Dieser Runde Tisch ist ein Forum des BMZ zum Erfahrungs- und Informationsaustausch mit Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft sowie Teil des Prozesses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. BMZ
fortlaufend
Stärkung der Geberkooperation zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen u.a. im Kontext der 2030 Agenda Art. 32 Deutschland engagiert sich pro-aktiv in der Koordination und Harmonisierung der Initiativen und Aktivitäten unterschiedlicher Geber im Themenfeld Inklusion von Menschen mit Behinderungen und stärkt Kooperationen zur Entwicklung von Umsetzungsstandards und Strategien, insbesondere mit europäischen Gebern und UN Organisationen. BMZ
2016-2020
Stärkung der Monitoring-Stelle UN-BRK zur Umsetzung der BRK in der Entwicklungszusammenarbeit Art. 32 Das BMZ finanziert eine Fachkraft im Deutschen Institut für Menschenrechte (angesiedelt in der Monitoring-Stelle UN-BRK), die explizit die Umsetzung der BRK im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bearbeitet. BMZ
ab 2016
Umsetzung der Inklusion im Rahmen von Sonderinitiativen des BMZ Art 32 Die Sonderinitiativen des BMZ berücksichtigen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema und stellen in diesem Rahmen die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen in Planung, Umsetzung und Evaluierung im Rahmen ihrer Maßnahmen sicher. BMZ
2016-2018

Zusammenarbeit auf EU- und VN-Ebene

Titel Beschreibung Laufzeit
Behindertenpolitische Initiativen im Rahmen des Auslandsschulwesens sowie im Sportbereich Das Auswärtige Amt vermittelt und entsendet Experten, die in der Ausbildung von Trainern im Behindertensport und in Projekten wie etwa dem Rollstuhlsport Pionierarbeit leisten. Im Bereich des Auslandsschulwesens fördert das Auswärtige Amt die Schulen in ihrem Bemühen, im Rahmen der ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten einen integrativen Unterricht zu realisieren. AA
fortlaufend
Bilaterale Zusammenarbeit Der behindertenpolitische Austausch mit anderen Staaten wird gefördert. Die Aufnahme von behindertenpolitischen Themen in bilateralen Absprachen und Abkommen wird befürwortet. BMAS
BMAS Ref Va4
fortlaufend
Staatenkonferenzen Deutschland wird sich auch in Zukunft aktiv im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Staatenkonferenz einbringen. Behindertenbeauftragter
BMAS
BMZ
AA
BMAS Ref Va4
fortlaufend
Unterstützung von Frau Prof. Dr. Degener Art. 32 Die Arbeit der (unabhängigen) deutschen Expertin im Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Frau Professor Dr. Theresia Degener, wird weiterhin unterstützt. BMAS
BMAS Ref Va4
2015
Zusammenarbeit mit den Institutionen der Europäischen Union Art. 32 Unter Berücksichtigung der Kompetenzverteilung zwischen Europäischer Union und den Mitgliedstaaten arbeitet Deutschland mit den Institutionen der Europäischen Union bei der Umsetzung der UN-BRK zusammen und setzt seine Mitarbeit in den behindertenpolitischen ExpertInnengremien der Europäischen Union und des Europarates fort. BMAS
BMZ
AA
BMAS Ref Va4
fortlaufend
Zusammenarbeit mit den Organisationen der Vereinten Nationen Deutschland arbeitet mit den Organisationen und Institutionen der Vereinten Nationen (OHCHR, DESA, WHO, MRR, CRPD) bei der Umsetzung der UN-BRK zusammen. BMAS
BMZ
AA
fortlaufend