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Handlungsfeld Persönlichkeitsrechte

Betreuungsrecht

Titel Beschreibung Laufzeit
Forschungsvorhaben zur Qualität der rechtlichen Betreuung Art. 12 Abs. 3 In dem Forschungsvorhaben soll rechtstatsächlich untersucht werden, ob strukturelle Qualitätsdefizite in der rechtlichen Betreuung bestehen. Hierzu ist zunächst ein Konzept der Betreuungsqualität mit Überprüfungskriterien zu entwickeln. Sodann ist zu untersuchen, ob die betreuungsrechtliche Praxis den entwickelten Qualitätskriterien entspricht. Im Übrigen soll geprüft werden, ob das Vergütungssystem die richtigen Anreize für eine qualitativ gute Betreuungsführung liefert. BMJV
2015-2017
Forschungsvorhaben zur Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte „andere Hilfen“ Art. 12 Abs. 2 In einem ersten Schritt soll eine Bestandsaufnahme der derzeitigen potentiell betreuungsvermeidenden „anderen Hilfen“ (vor allem aus dem sozialrechtlichen Bereich) erstellt werden. In einem zweiten Schritt ist zu untersuchen, ob und inwieweit diese Hilfen, insbesondere nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden, von diesen tatsächlich vermittelt und dem Betreuungsgericht zur Kenntnis gebracht werden. Schließlich sollen in einem dritten Schritt Vorschläge und Ansätze für mögliche Maßnahmen zur effektiveren Vermittlung „anderer Hilfen“ durch die Betreuungsbehörde erarbeitet werden. BMJV
2015-2017
Verstetigung des Bund-Länder-Austauschs zu Schnittstellen zum Betreuungsrecht Regelmäßige Fortführung der vom BMFSFJ initiierten Bund-Länder-Gespräche zum Thema „Schnittstellen rechtlicher Betreuung und anderer Unterstützungssysteme“. Ziel ist die Verbesserung der Praxis im Betreuungswesen im Hinblick auf hilfebedürftige Erwachsene und ihre Angehörigen im Einklang mit Artikel 12 UN-BRK. BMJV
BMAS
BMFSFJ
Sozialressorts (in einigen Fällen Justizressorts) der Länder
BMFSFJ Ref 314
fortlaufend

Justiz

Titel Beschreibung Laufzeit
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aktenführung in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs Art. 13 Abs. 1 Die Aktenführung in Strafverfahren soll bei Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder schrittweise elektronisch erfolgen. Akteneinsicht soll dabei durch Bereitstellen des Akteninhalts zum Abruf erfolgen. Die Regelungen des Entwurfs führen zu einer weiteren Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu Behörden und Gerichten im Strafverfahren. So können in ihrer Mobilität eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, die für das Aufsuchen einer Behörde oder eines Gerichts auf fremde Hilfe angewiesen wären, selbständig von einem in ihrem Haushalt befindlichen Computer aus mit diesen kommunizieren und als Beteiligte im Verfahren agieren. BMJV
2016
Fortbildungen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Art. 8 und 13 Die Deutsche Richterakademie veranstaltet eine Vielzahl von Fortbildungsmaßnahmen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die mit der UN-BRK im Zusammenhang stehen. Hervorzuheben sind die Tagungen zum Opferschutz, zum Betreuungsrecht sowie verhaltensorientierte Tagungen, bezogen auf Gesprächs- und Verhandlungsführung, Kommunikationskompetenz sowie zum fachkundigen Umgang mit Konfliktsituationen. BMJV
fortlaufend
Fortbildungsangebote für Richterinnen und Richter zur UN-BRK Art. 8 Abs. 2 d) und Art. 13 Abs. 2 Bund-Länder-Austausch zum Thema Fortbildungsangebote für Richter und Richterinnen zur UN-BRK. Ziel ist die Entwicklung und Durchführung eines praxisnahen Fortbildungsangebotes für Richter und Richterinnen zum Thema „UN-BRK“ in den Ländern und ggf. auf Bundesebene. BMJV
BMAS
BMAS Ref Va4
Sozial-/ Justizressorts der Länder
2016 / 2017

Vermeidung von Zwangsmaßnahmen

Titel Beschreibung Laufzeit
Evaluation des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Im Rahmen der Evaluation werden unter anderem die Regelungen zum gerichtlichen Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen einer kritischen Überprüfung unterzogen. Gegenstand der Untersuchung wird auch die Frage sein, inwieweit das geänderte Beschwerderecht in diesen Verfahren für behinderte Menschen zu Verbesserungen geführt hat. BMJV
bis 2013
Forschungsprojekt zur Vermeidung medikamentöser Fixierung in Heimen Art. 17 Das BMFSFJ hat sich in der Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“ verpflichtet, ein Forschungsprojekt zur Vermeidung medikamentöser Fixierung in Heimen durchzuführen. BMFSFJ
BMFSFJ Ref 303
voraus. ab 2017
Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches Art. 14 Vorgesehen ist eine Konkretisierung der Anordnungsvoraussetzungen in § 63 StGB-E im Sinne einer stärkeren Fokussierung auf gravierende Fälle, eine zeitliche Begrenzung der Unterbringung bei weniger schwerwiegenden Gefahren durch eine Konkretisierung der Anforderungen an die Fortdauer der Unterbringung über sechs und zehn Jahre hinaus und in der Strafprozessordnung der Ausbau der prozessualen Sicherungen, um unverhältnismäßig lange Unterbringungen besser zu vermeiden. BMJV
2015-2016
Publikationen zur Geschäftsfähigkeit Broschüren, in denen das Geschäftsfähigkeitsrecht thematisiert wird, werden auf ihre Verständlichkeit hin geprüft und bei Bedarf neu gefasst. BMJV
fortlaufend
Vermeidung von Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem Art. 17 Das BMG wird ein Forschungsprojekt zur „Vermeidung von Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem“ vergeben. Mit diesem Projekt sollen neue Erkenntnisse zur Anwendung von Zwangsmaßnahmen in Deutschland und zu Möglichkeiten der Vermeidung von Zwang durch alternative freiwillige Behandlungsmöglichkeiten gewonnen werden. BMG
2016-2018