- Handlungsfeld
- 6.10 Gesellschaftliche und politische Teilhabe
- Themenschwerpunkte
- Gleichstellung / Partizipation
Beschreibung
Dieses Vorhaben dient der Erfüllung des Auftrags aus Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention. Art 9 Abs. 1 UN-BRK formuliert, dass die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen treffen „mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.“
Auch wenn in den vergangenen Jahren zahlreiche Regelungen getroffen wurden, um öffentliche Stellen und auch private Akteure zu mehr Barrierefreiheit zu verpflichten, ist es ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode, dem Thema mehr Nachdruck zu verleihen:
Von Barrierefreiheit profitieren alle Menschen. Die Bundesregierung will Barrieren in allen Lebensbereichen abbauen und so das Leben von 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen einfacher machen. Deshalb hat sie im Herbst 2022 die Bundesinitiative Barrierefreiheit ins Leben gerufen. Im Rahmen der Bundesinitiative wird die Bundesregierung Gesetze und Verordnungen überarbeiten, um die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich zu stärken. Außerdem wird die Bundesregierung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit dafür sensibilisieren, wie Barrieren Menschen behindern können. Schwerpunkte in der Initiative sind zunächst die Themenfelder Mobilität, Wohnen, Gesundheit und Digitales. Zahlreiche Ministerien sind in diese Arbeit eingebunden und bringen sich ein. Menschen mit Behinderungen und weitere betroffene Akteure, wie die Länder und Kommunen sowie Vertreter*innen der Wirtschaft, werden partizipativ in den Prozess eingebunden
Maßnahme wurde gestartet und läuft noch
Zeitplanung
30. März 2023. Erstes Ressorttreffen auf Arbeitsebene.
21. April 2023: Konstituierende Beiratssitzung
Ergebnisse aus Sicht der UN-BRK/Bemerkungen
Auch wenn seit der Unterzeichnung der UN-BRK im Jahr 2007 zahlreiche Regelungen getroffen wurden, um beispielsweise öffentliche Stellen und private Akteure zu mehr Barrierefreiheit zu verpflichten, braucht es verstärkte Aktivitäten für mehr Barrierefreiheit und Inklusion in allen Lebensbereichen. Der Auftrag, dies voranzubringen, kommt auch direkt von den Vereinten Nationen. Bereits 2015 wurden im Rahmen der sogenannten Staatenprüfung zahlreiche Aspekte bei der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland bemängelt.
Aus diesem Grund ist es ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, Barrierefreiheit entscheidend voranzubringen. Einige zentrale Punkte dazu wurden im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Bundeskabinett hat mit Beschluss vom 30.11.2022 die Eckpunkte für die „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ auf den Weg gebracht. Im Rahmen der Initiative wird die Bundesregierung ressortübergreifend Vorhaben umsetzen, um die Barrierefreiheit im öffentlichen wie im privaten Bereich voranzutreiben.
Wurden Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände beteiligt?
Nein
Ist eine Evaluierung der Maßnahme geplant?
Nein