- Handlungsfeld
- 6.11 Persönlichkeitsrechte
- Themenschwerpunkte
- Justiz
Beschreibung
Art. 8 Abs. 2 d) und Art. 13 Abs. 2 UN-BRK;
Abschließende Bemerkungen (2015) Nr. 20 b) und 26 c)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) förderte ein Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) für Richterinnen und Richter zur UN-BRK in der betreuungsgerichtlichen Praxis mit der Laufzeit 2019 - 2021. Ziel des Projekts war, die Richterschaft sowie Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen der Betreuungsgerichtsbarkeit noch stärker für die Bedeutung der UN-BRK zu sensibilisieren und für die erforderliche Berücksichtigung der UN-BRK in der Praxis zu werben.
Maßnahme ist bereits abgeschlossen
Zeitplanung
Die bundesweiten Fachveranstaltungen fanden 2019 und 2020 statt. Im zweiten Halbjahr 2021 wurden drei Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren angeboten mit dem Ziel der Vernetzung und nachhaltigen Verankerung von
Unterstützter Entscheidungsfindung in der Praxis.
Das Projekt endete am 11. November 2021 mit der vom DIMR in Kooperation mit dem BMAS organisierten Online-Veranstaltung " 3. Fachtag über das Potenzial der
UN-Behindertenrechtskonvention". Die öffentliche Fachtagung diente dazu, die zentralen Projektergebnisse vorzustellen sowie die Potenziale der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Betreuungsrechtsreform zu diskutieren. Die Veranstaltung wurde in Leichte Sprache und deutsche Gebärdensprache übersetzt.
Ergebnisse aus Sicht der UN-BRK/Bemerkungen
Ziel des Vorhabens war der Austausch mit der Richterschaft und
Rechtspflegerschaft der Amts- und Landgerichte zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention in der betreuungsgerichtlichen Praxis.
Im Fokus standen Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht), Artikel 13 (Zugang zur Justiz), Artikel 14 (Freiheit und Sicherheit der Person) und Artikel 19 (Selbstbestimmte Lebensführung und Inklusion in die Gemeinschaft) sowie Artikel 25 (Gesundheit).
Im Hinblick auf die Betreuungsrechtsreform wurden das Konzept der Unterstützten Entscheidungsfindung sowie der Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen thematisiert.
Wurden Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände beteiligt?
Ja
Wie haben Sie diese Menschen und oder Verbände beteiligt?
Im Rahmen der Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wurden Menschen, die selbst auf Unterstützung angewiesen sind, aktiv einbezogen.
Ist eine Evaluierung der Maßnahme geplant?
Nein
Quantitatives Ziel
23.05.2023, BMAS: Es fanden bundesweit insgesamt 14 Schulungen mit knapp 200 Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen statt. Zusätzlich wurden drei Schulungen für insgesamt 47 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus dem Betreuungswesen angeboten. Begleitet wurde das Projekt von einem Expertenkreis.