- Handlungsfeld
- 6.1 Arbeit und Beschäftigung
- Themenschwerpunkte
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Beschreibung
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung im Jahr 2019 aufgefordert, innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung der Werkstatträte, der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten
für behinderte Menschen, der Wissenschaft und weiterer maßgeblicher Akteure zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen entwickelt werden kann (Bundestags-Drucksache 19/10715). Diese
Bundestagsentschließung wird ab August 2020 durch ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben umgesetzt. Die Vorlage des Abschlussberichts ist für Juni 2023 vorgesehen. Untersucht
werden sollen nicht nur die Entlohnung in den Werkstätten, sondern auch Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Menschen mit Behinderungen eine höhere Entlohnung gewährleisten, weil dort der gesetzliche Mindestlohn gilt.
Maßnahme wurde gestartet und läuft noch
Zeitplanung
Zwischenberichte zum Stand des Forschungsvorhaben wurden zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2022 vorgelegt und sind auf der Webseite des BMAS veröffentlicht:
Erster Zwischenbericht: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-586-studie-entgeltsystem-fuer-menschen-mit-behinderungen-zwischenbericht.html
Zweiter Zwischenbericht: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-607-studie-entgeltsystem-fuer-menschen-mit-behinderungen.html
Der Abschlussbericht ist Mitte 2023 vorzulegen.
Ergebnisse aus Sicht der UN-BRK/Bemerkungen
Nach der Bundestagsentschließung vom 5. Juni 2019 ist es erforderlich, das bestehende Entgeltsystem in den Werkstätten zu beleuchten. Dabei spielen vor allem die intransparente und für die Werkstattbeschäftigten nur schwer nachvollziehbare Gestaltung des Entgelts und des Gesamteinkommens sowie die Anrechnung auf die Grundsicherung eine wesentliche Rolle.
Außerdem sollen im Rahmen des Forschungsvorhabens Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wie bspw. das Budget für Arbeit oder die Beschäftigung nach einer innerbetrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung in den Blick genommen werden, die den Menschen mit Behinderungen eine höhere Entlohnung gewährleisten, weil dort der Mindestlohn gilt.
Die Studie "Entgeltsystem WfbM" dient damit der Umsetzung der Artikel 26 und 27 der UN-BRK.
Wurden Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände beteiligt?
Nein
Ist eine Evaluierung der Maßnahme geplant?
Nein