- Handlungsfeld
- 6.1 Arbeit und Beschäftigung
- Themenschwerpunkte
- Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Beschreibung
Art. 27 Abs. 1
Im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung wurden Aktivitäten der maßgeblichen Arbeitsmarktpartner wie insbesondere auch der deutschen Wirtschaft zur Sensibilisierung der Arbeitgeber für das Arbeitskräftepotenzial und die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Diese Aktivitäten wie die Kampagne „Inklusion gelingt!“ und das Projekt „Wirtschaft inklusiv“ werden umgesetzt. Mögliche ergänzende Maßnahmen werden geprüft.
Maßnahme ist bereits abgeschlossen
Zeitplanung
Die Sensibilisierung der Arbeitgeber war Bestandteil der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung. Diese Aktivitäten, wie die Kampagne "Inklusion gelingt!", das Projekt "Wirtschaft inklusiv" und das Projekt "Unternehmensnetzwerk Inklusion" wurden umgesetzt. Mit der im April 2019 gestarteten Initiative "Einstellung zählt - Arbeitgeber gewinnen" wurde eine weitere Aktivität initiiert, um gezielt auf beschäftigungspflichtige Unternehmen zuzugehen. Die geplante bundesweite Ausweitung nach einer Pilotphase im Jahr 2019 konnte wegen der COVID-19-Pandemie nicht umgesetzt werden.
Inzwischen wurden mit dem Teilhabestärkungsgesetz zum 1. Januar 2022 die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber geschaffen, die Unternehmen unabhängig und trägerübergreifend zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen sensibilisieren, beraten und die Arbeitgeber bei der Beantragung von Förderleistungen unterstützen.
Ergebnisse aus Sicht der UN-BRK/Bemerkungen
Zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen ist es in erster Linie erforderlich, weitere Arbeitgeber für die Ausbildung und Beschäftigung dieses Personenkreises zu gewinnen und sie dabei zu unterstützen. Der Abbau von Vorbehalten, die Beratung über vorhandene Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten und die Sensibilisierung für die Potenziale von Menschen mit Behinderungen sollen ein Mehr an Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bewirken. Die Maßnahme dient damit der Umsetzung von Artikel 27 der UN-BRK.
Wurden Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände beteiligt?
Ja
Wie haben Sie diese Menschen und oder Verbände beteiligt?
Die Verbände der Menschen mit Behinderungen sind im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens angehört worden.
Ist eine Evaluierung der Maßnahme geplant?
Nein