- Handlungsfeld
- 6.3 Rehabilitation, Gesundheit und Pflege
- Themenschwerpunkte
- Pflege
Beschreibung
Aufbauend auf Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Jahr 2017 wurden verschiedene gesetzliche Änderungen zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege umgesetzt.
Um die Zusammenarbeit von Ländern und Kommunen bei der Gestaltung der pflegerischen Versorgung zu verbessern, wurden die Länder verpflichtet, Landespflegeausschüsse zu bilden. Darüber hinaus können sie sektorenübergreifende und regionale Ausschüsse zur pflegerischen Versorgung einrichten. Diese Gremien können Empfehlungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung abgeben, die durch die Pflegeselbstverwaltung etwa beim Abschluss von Rahmenverträgen über die pflegerische Versorgung oder Versorgungsverträgen und Vergütungsvereinbarungen einzubeziehen sind. Hierdurch soll die Entwicklung sozialraumorientierter und auf die spezifischen regionalen Bedarfe abgestimmter Versorgungsstrukturen ermöglicht werden.
Kommunen können von den Pflegekassen den Abschluss von Verträgen zur Zusammenarbeit in der Beratung verlangen. Sie haben die Möglichkeit, einen regionalen Verbund von Beratungsstellen zu schaffen und hierbei Lösungen entsprechend den Bedürfnissen vor Ort vorzusehen.
Das Initiativrecht für Kommunen zur Errichtung von Pflegestützpunkten wurde bis 2024 verlängert. Kommunen können regelhaft Gutscheine von Pflegekassen für die Pflegeberatung einlösen und Pflichtberatungen beim Bezug von Pflegegeld erbringen.
Mit Mitteln der Pflegeversicherung können regionale Netzwerke zur Stärkung der Zusammenarbeit von allen an der Pflege beteiligten Akteuren gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass den Kreisen und kreisfreien Städten eine Teilnahme an dem Netzwerk ermöglicht wird. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz wurde die Förderung regionaler Netzwerke mit Wirkung zum 01.01.2022 ausgebaut: Je Kalenderjahr stehen nun 20 Mio. Euro für die Förderung von bis zu zwei Netzwerken pro Region zur Verfügung. Der maximale Förderbetrag je Netzwerk stieg auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr.
Maßnahme ist umgesetzt und wird laufend fortgeführt
Zeitplanung
Die erforderlichen gesetzlichen Änderungen zur Umsetzung der Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege wurden vorgenommen, die Umsetzung erfolgt fortwährend.
Ergebnisse aus Sicht der UN-BRK/Bemerkungen
Die Stärkung der Rolle der Kommunen- hier insbesondere die Möglichkeit für die Kommunen, auf Grund landesrechtlicher Vorschriften von den Pflegekassen und Krankenkassen den Abschluss einer Vereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten zu verlangen, und Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen zu beantragen - wird dazu beitragen, dass den Belange spezifischer Bevölkerungsgruppen vor Ort besser Rechnung getragen werden kann.
Wurden Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände beteiligt?
Ja
Wie haben Sie diese Menschen und oder Verbände beteiligt?
Verbändebeteiligung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.
Ist eine Evaluierung der Maßnahme geplant?
Ja