- Handlungsfeld
- 6.4 Kinder, Jugendliche, Familie und Partnerschaft
- Themenschwerpunkte
- Partnerschaft
Beschreibung
Mit Inkrafttreten des neuen Rechts der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 wird der Einkommens- und Vermögenseinsatz in der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX neu geregelt. Neben erheblichen Verbesserungen werden auch das Einkommen und das Vermögen des Partners frei gelassen. Die vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Allgemeinen Bemerkungen zur ersten Staatenprüfung Deutschlands geforderte Prüfung des Umfangs, in dem Menschen mit Behinderungen ihr persönliches Einkommen verwenden, um ihre Bedarfe zu decken und selbstbestimmt zu leben, führt dadurch zum 1. Januar 2020 zu einer erheblichen Verbesserung der bisherigen Situation.
Maßnahme ist bereits abgeschlossen
Zeitplanung
Mit Inkrafttreten des BTHG wird der Einkommens- und Vermögenseinsatz in der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2020 neu geregelt. Neben erheblichen Verbesserungen werden auch das Einkommen des Partners, der erwerbstätig ist und das Vermögen des Partners frei gelassen.
Ergebnisse aus Sicht der UN-BRK/Bemerkungen
Die nach der UN-BRK geforderte Prüfung des Umfangs, in dem Menschen mit Behinderungen ihr persönliches Einkommen verwenden um ihre Bedarfe zu decken und selbstbestimmt zu leben, führt dadurch zum 1. Januar 2020 zu einer erheblichen Verbesserung der bisherigen Situation.
Wurden Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände beteiligt?
Ja
Wie haben Sie diese Menschen und oder Verbände beteiligt?
Partizipatives BTHG-Gesetzgebungsverfahren
Ist eine Evaluierung der Maßnahme geplant?
Nein