- Handlungsfeld
- 6.10 Gesellschaftliche und politische Teilhabe
- Themenschwerpunkte
- Zugang zu Information und Kommunikation / Digitale Barrierefreiheit
Beschreibung
Art. 21 Buchstabe d)
Evaluierung der BITV 2.0 sowie Implementierung des europaweit einheitlichen Monitoring-Mechanismus, das über einen sogenannten Durchführungsrechtsakt zu der Richtlinie durch die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorgegeben wird.
Maßnahme ist bereits abgeschlossen
Zeitplanung
Die Richtlinie wurde durch Änderung des BGG (2018) und Anpassung der BITV (2019) in nationales Recht umgesetzt.
Ergebnisse aus Sicht der UN-BRK/Bemerkungen
Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) besteht für die Vertragsstaaten u. a. die Verpflichtung, geeignete Maßnahmen zu treffen, um den barrierefreien Zugang zur bebauten Umgebung, Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich zu Informations- und Kommunikationstechnologien für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Die EU-Richtlinie regelt, dass Webseiten und mobile Apps grundsätzlich von Trägern öffentlicher Gewalt („public sector bodies“), auf allen staatlichen Ebenen, für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar sein müssen. Die anzuwendenden Standards orientieren sich dabei an den Kriterien der „Web-Content-Accessibility-Guidelines“ (WCAG 2.0). Diese Empfehlungen legen fest, wie Web-Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar sind. Das bedeutet für Deutschland, dass auch in den Bundesländern, wo es gesetzlich bislang noch nicht verbindlich geregelt ist, die Behörden des kommunalen Sektors ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten müssen. Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen den größten Mehrwert für bessere Teilhabemöglichkeiten im Sinne der UN-BRK bringen, da viele eGovernment-Angebote auf kommunaler oder Länderebene zu finden sind. Auch die Einbeziehung mobiler Apps und Anwendungen ist zu begrüßen, da dies dem Alltagsverhalten der Menschen bei der Nutzung von Smartphones und Tablets entspricht.
Wurden Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände beteiligt?
Ja
Wie haben Sie diese Menschen und oder Verbände beteiligt?
Expertenkreis zur BITV
Ist eine Evaluierung der Maßnahme geplant?
Ja