- Handlungsfeld
- 6.3 Rehabilitation, Gesundheit und Pflege
- Themenschwerpunkte
- Gesundheit
Beschreibung
Das Präventionsgesetz wurde am 18. Juni 2015 im Deutschen Bundestag verabschiedet und ist in seinen wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft getreten. Alle vier Jahre, erstmals zum 1. Juli 2019, erstellt die Nationale Präventionskonferenz einen Präventionsbericht, der insbesondere Angaben zu den Erfahrungen mit der Anwendung der Vorschriften des Präventionsgesetzes (§§ 20 bis 20g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)), zu den Ausgaben für die Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention, den Zugangswegen, den erreichten Personen, der Erreichung der gemeinsamen Ziele und der Zielgruppen, den Erfahrungen mit der Qualitätssicherung und der Zusammenarbeit bei der Durchführung von Leistungen sowie zu möglichen Schlussfolgerungen enthält.
Maßnahme ist umgesetzt und wird laufend fortgeführt
Zeitplanung
Das Präventionsgestz wurde im Juni 2015 verabschiedet und ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten. Alle vier Jahre erstellt die Nationale Präventionskonferenz (NPK) einen Präventionsbericht, der Erfahrungen mit der Anwendung der Vorschriften des Präventionsgesetzes, Angaben zu den Ausgaben und Zugangswegen sowie Angaben zur Erreichung der gemeinsamen Ziele und Zielgruppen enthält. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum ersten Präventionsbericht 2019 (Dt. BT, Drs. 19/26140) mit Blick auf Art. 25 der UN-Behindertenrechtskonvention empfohlen, Aspekt der Barrierefreiheit zu berücksichtigen, um Menschen mit Behinderungen einen gleichwertigen Zugang zu Angeboten, Maßnahmen und Aktivitäten der Gesundheitsförderung und Prävention zu ermöglichen. Die NPK hat im November 2021 eine Erklärung zur Berücksichtigung besonderer Belange von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Dieser Personenkreis soll durch die nationale Präventionsstrategie künftig noch stärker adressiert werden.
Ergebnisse aus Sicht der UN-BRK/Bemerkungen
- Finanzielle Ausweitung der Ausgaben für Leistungen in den Lebenswelten, wobei Werkstätten für behinderte Menschen als eigene Lebenswelt zählen, und finanzieller Ausbau der Selbsthilfe.
- Einbeziehung des Sachverstands der Menschen mit Behinderung bei der Festlegung einheitlicher Kriterien und Handlungsfelder für die Leistungen zur Prävention.
- Mitberatungsrecht der für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen in der Nationalen Präventionskonferenz
- Weiterentwicklung der Früherkennungsuntersuchung unter Beachtung der besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen.
- Um den besonderen Belangen von Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen, werden bei gemeinsamen Vorhaben der Träger der Nationalen Präventionskonferenz in Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung Aspekte der Barrierefreiheit von Anfang an fortlaufend berücksichtigt.
Wurden Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände beteiligt?
Ja
Ist eine Evaluierung der Maßnahme geplant?
Ja