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Allgemeine Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

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Die Äußerungen der UN-Fachausschüsse zu grundsätzlichen Fragen von Auslegung und Verständnis der Menschenrechtsabkommen werden "General Comments", zu Deutsch "Allgemeine Bemerkungen" genannt.

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) hat bereits 2014 die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 1 zum Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht gemäß Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 2 zum Recht auf Zugänglichkeit gemäß Artikel 9 UN-BRK vorgelegt.

Im August 2016 wurden die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 3 zu Artikel 6 UN-BRK "Frauen und Mädchen mit Behinderungen" sowie die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 4 zum Recht auf inklusive Bildung gemäß Artikel 24 UN-BRK veröffentlicht. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 5 behandelt das Recht auf unabhängige Lebensführung gemäß Art. 19 UN-BRK.

2018 verabschiedete der Fachausschuss die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 6 zu Artikel 5 UN-BRK zu Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung und Nr. 7 zu Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 3 UN-BRK über die Partizipation von Menschen mit Behinderungen.

Im September 2022 verabschiedete der UN-Fachausschuss die Allgemeine Bemerkung Nr. 8 zu Artikel 27 UN-BRK, dem Recht auf Arbeit und Beschäftigung, sowie Leitlinien zur Deinstitutionalisierung.

Aktuell wird die Allgemeine Bemerkung Nr. 9 zu Artikel 11, Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen, erarbeitet. Hierzu fand im März 2023 eine erste Generaldebatte statt.

Hier sind die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Abstimmung mit der beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelten Monitoring-Stelle UN-BRK erstellten nichtamtlichen deutschen Übersetzungen zu finden: