Mit dem BTHG wurde die Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 neu ausgerichtet, um Menschen mit (wesentlichen) Behinderungen dabei zu stärken und zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Diese bedeutende Reform führte bei allen Betroffenen zu erheblichen Veränderungsprozessen.
Das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ unterstützte sowohl die Träger und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe, als auch die Menschen mit Behinderungen sowie ihre Verbände und die Akteure des Betreuungswesens bei der Umsetzung der neu eingeführten Regelungen der Eingliederungshilfe in die Praxis.
In dem Rahmen wurde ein Informations- und Wissensportal (www.umsetzungsbegleitung-bthg.de) aufgebaut, das allen Beteiligten ein Forum bieten sollte, sich über Neuregelungen und Umsetzungserfahrungen kontinuierlich zu informieren und auszutauschen. Die Projektwebsite bot zudem über Fachdiskussionen, Experteninterviews und Webinaren verschiedene Möglichkeiten der Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung des BTHG. Darüber hinaus wurden Online-Fachveranstaltungen zu aktuellen Themen aus dem Bereich der Umsetzung der Reform angeboten.
Ein Beirat begleitete das Projekt. Ihm gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Wohlfahrts- sowie der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen an.
Das Projekt wurde in einem Zeitraum von Mai 2017 bis Dezember 2024 von dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. durchgeführt. Das BMAS unterstützte die „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ im Rahmen einer Zuwendung.
Um Interessierten auch weiterhin das umfangreiche Informationsmaterial zum Bundesteilhabegesetz und insbesondere zur Reform der Eingliederungshilfe zur Verfügung stellen zu können, ist die Website (www.umsetzungsbegleitung-bthg.de) bis Ende 2028 als statische Plattform mit dem Stand zum 31. Dezember 2024 abrufbar.
Ende 2018, 2019 und 2022 hat das BMAS jeweils einen Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes an den Bundestag und Bundesrat gesandt (BT-Drs. Nr. 19/6929, BT-Drs. 19/16470 und BT-Drs. 20/5150). Die Berichte finden Sie unter "Weitere Informationen".