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Wirkungsprognose nach Artikel 25 Absatz 2 BTHG

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die Eingliederungshilfe umfassend modernisiert. Ziel des Gesetzes war es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, indem Leistungen stärker auf die Bedarfe des Einzelnen abzielen. Gleichzeitig sollte mit dem Gesetz keine neue Ausgabendynamik entstehen. Einige Verbände von Menschen mit Behinderungen befürchteten vor diesem Hintergrund, dass es zu Leistungsverschlechterungen kommen könnte.

Um zu prüfen, inwieweit die Ziele des Bundesteilhabegesetzes erreicht werden, lässt das BMAS eine Wirkungsprognose erstellen. Hierbei soll untersucht werden, wie einzelne Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und welche Folgen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen absehbar sind. Soweit es möglich ist, sollen auch erste konkrete Auswirkungen des Gesetzes identifiziert werden. Die Untersuchung soll außerdem dazu beitragen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern herauszuarbeiten.

Der Wirkungsprognose wurde eine Machbarkeitsstudie vorangestellt. Mit deren Erstellung hatte das BMAS das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH beauftragt. Die Machbarkeitsstudie hat geklärt, welche konkreten Fragen die anschließende Hauptuntersuchung beantworten soll und welche Indikatoren sich dafür eignen, den Erfolg einzelner Regelungen des Gesetzes zu messen. Außerdem stellt sie die für die Hauptuntersuchung bereits zur Verfügung stehenden Daten dar und zeigt auf, welche Daten noch erhoben werden müssen.

Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie fanden Fachgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder, der Verbände von Menschen mit Behinderungen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) und weiteren relevanten Akteuren statt.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden in einem Schlussbericht zusammengefasst, der am Ende dieser Seite unter "Weitere Informationen" heruntergeladen werden kann.

Die zunächst bis Ende 2022 angelegte Hauptuntersuchung wurde an infas in Zusammenarbeit mit dem ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH vergeben. Fast alle Bundesländer haben Übergangsvereinbarungen zur Umsetzung des BTHG verabschiedet, die bis Ende 2022 oder sogar darüber hinaus gelten. Vor diesem Hintergrund konnten im ursprünglichen Projektzeitraum wichtige Fragestellungen nicht hinreichend untersucht werden. Daher wurde die Wirkungsprognose bis Ende 2024 verlängert. Ein fachlicher Beirat berät und unterstützt das Projekt während der gesamten Laufzeit.

Ende 2018, 2019 und 2022 hat das BMAS jeweils einen Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes an den Bundestag und Bundesrat gesandt (BT-Drs. Nr. 19/6929, BT-Drs. 19/16470 und BT-Drs. 20/5150). Die Berichte finden Sie unter "Weitere Informationen". Der Bericht der Wirkungsprognose vom Dezember 2022 wurde zudem in Leichter Sprache veröffentlicht und steht ebenfalls unter „Weitere Informationen“ zur Verfügung.