Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die Eingliederungshilfe umfassend modernisiert. Ziel des Gesetzes war es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, indem Leistungen stärker auf die Bedarfe des Einzelnen abzielen. Gleichzeitig sollte mit dem Gesetz keine neue Ausgabendynamik entstehen. Einige Verbände von Menschen mit Behinderungen befürchteten vor diesem Hintergrund, dass es zu Leistungsverschlechterungen kommen könnte.
Um zu prüfen, inwieweit die Ziele des Bundesteilhabegesetzes erreicht werden, hat das BMAS eine Wirkungsprognose erstellen lassen. Hierbei wurde untersucht, wie einzelne Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und welche Folgen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen absehbar sind. Soweit es möglich war, sollten auch erste konkrete Auswirkungen des Gesetzes identifiziert werden. Die Untersuchung sollte außerdem dazu beitragen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den verschiedenen Ländern herauszuarbeiten.
Der Wirkungsprognose wurde eine Machbarkeitsstudie vorangestellt.
Der Schlussbericht der Machbarkeitsstudie kann am Ende dieser Seite unter "Weitere Informationen" heruntergeladen werden.
Die zunächst bis Ende 2022 angelegte Hauptuntersuchung wurde an infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft in Zusammenarbeit mit dem ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH vergeben. Fast alle Länder hatten Übergangsvereinbarungen zur Umsetzung des BTHG verabschiedet, die bis Ende 2022 oder sogar darüber hinaus galten. Vor diesem Hintergrund konnten im ursprünglichen Projektzeitraum wichtige Fragestellungen nicht hinreichend untersucht werden. Daher wurde die Wirkungsprognose bis Ende 2024 verlängert. Der Abschlussbericht kann unter „Weitere Informationen“ eingesehen werden.
Ein fachlicher Beirat hat das Projekt während der gesamten Laufzeit unterstützt und beraten.
Ende 2018, 2019 und 2022 hat das BMAS jeweils einen Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes an den Bundestag und Bundesrat gesandt (BT-Drs. Nr. 19/6929, BT-Drs. 19/16470 und BT-Drs. 20/5150). Die Berichte finden Sie unter "Weitere Informationen". Der Bericht der Wirkungsprognose vom Dezember 2022 wurde zudem in Leichter Sprache veröffentlicht und steht ebenfalls unter „Weitere Informationen“ zur Verfügung.