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Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Mehr möglich machen

Die Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales
hat ein neues Gesetz gemacht.
Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Menschen mit Behinderung
sollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können.
Und sie sollen besser am Arbeits-Leben teilhaben können.
Dafür bekommen sie bessere Unterstützung.
Jede Person mit Behinderung
bekommt mit dem neuen Gesetz genau die Unterstützung,
die sie wegen ihrer Behinderung braucht..

An dem Entwurf für das neue Gesetz
haben verschiedene Gruppen mitgearbeitet:
Zum Beispiel:

Foto von den Arbeitsgruppe Bundes-Teilhabe-Gesetz Arbeitsgruppe BTHG Arbeitsgruppe BTHG (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

  • Menschen mit Behinderung
  • Vertreterinnen und Vertreter
    von Verbänden für Menschen mit Behinderung
    Ein Verband ist ein Zusammenschluss
    von mehreren Vereinen.
  • Vertreterinnen und Vertreter der Leistungs-Träger
    Leistungs-Träger sind zum Beispiel
    die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung.
  • Vertreterinnen und Vertreter der Sozial-Partner
    Sozial-Partner sind Verbände für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
    und Verbände für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Vertreterinnen und Vertreter vom Bund
  • Vertreterinnen und Vertreter
    von den Bundes-Ländern
  • Vertreterinnen und Vertreter von den Gemeinden

Zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Mit dem Bundes-Teilhabe-Gesetz
wird man die Lebens-Situation
von Menschen mit Behinderung verbessern.
Gleichzeitig wird man die Kosten
von der Eingliederungs-Hilfe besser kontrollieren können.

Mehr Selbstbestimmung

Menschen mit Behinderung
wollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können.
Und weil alle Menschen verschieden sind,
muss es auch unterschiedliche Unterstützungen geben.
Deshalb gibt es Veränderungen
bei der Eingliederungs-Hilfe.
Menschen mit Behinderung sollen nicht nur versorgt werden.
Sie sollen besser am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Dafür schaut man ganz genau,
welche Unterstützung eine bestimmte Person mit Behinderung braucht.

Beim neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz
gibt es eine Trennung bei den Hilfe-Arten.
Durch die Trennung will man erreichen,
dass Menschen mit Behinderung
genau die Leistung bekommen, die sie brauchen.

Man unterscheidet

  • die ganz persönliche Unterstützung,
    die eine bestimmte Person wegen ihrer Behinderung braucht.
    Dazu sagt man Fachleistung.
    Eine Fachleistung ist zum Beispiel
    die persönliche Assistenz.
  • und die Unterstützung zum Lebens-Unterhalt
    für hilfe-bedürftige Personen.
    Das ist zum Beispiel das Geld zum Wohnen und zum Essen.

Eine Hand hält einen Stift und fährt über ein Formblatt Hand Stift Formblatt Hand Stift Formblatt (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

In der Eingliederungs-Hilfe schaut man immer mehr
auf die ganz persönliche Unterstützung.
Durch diese Unterstützung
können Menschen mit Behinderung
ihr Leben so gestalten, wie sie es selbst wollen.
Zum Beispiel beim Wohnen.
Sie können mit-entscheiden,
ob sie alleine, oder in einer Wohn-Gemeinschaft
oder in einer Einrichtung leben möchten.
Dazu sagt man Wohn-Formen.

Niemand soll in einer Wohn-Form leben müssen,
die er nicht möchte.

In Zukunft unterscheidet man nicht mehr
zwischen ambulanten und stationären Wohn-Angeboten.
Welche Unterstützung eine Person bekommt,
hängt von ihrem ganz persönlichen Bedarf ab.
Es wird aber immer noch
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung geben.
Beim neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz
gibt es noch andere Verbesserungen.

Verbesserungen zum Einkommen und Vermögen

Geldscheine und Münzen Geld Geld (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Einkommen ist zum Beispiel der Arbeits-Lohn.
Vermögen ist zum Beispiel Geld vom Sparbuch,
Lebensversicherungen oder andere Spar-Verträge.

So ist es bisher:

Die Eingliederungs-Hilfe
bezahlt die Unterstützung für eine Person nur dann,
wenn die Person wenig Einkommen hat.
Und wenn die Person weniger als 2.600 Euro Vermögen hat.

So ist es ab dem Jahr 2017:

Eine Person darf jeden Monat bis zu 260 Euro mehr verdienen.
Und ihr Vermögen darf bis 25.000 Euro hoch sein.
Dann bezahlt die Eingliederungs-Hilfe weiter die Unterstützung.


Die Änderungen gelten bis zum Jahr 2020.
Dann gibt es ein ganz neues Verfahren,
bei dem man diese Beträge noch weiter erhöht.


Es wird dann auch noch mehr
wichtige Verbesserungen geben.
Zum Beispiel für Personen,
die als Paar zusammen leben.
Bei diesen Personen beachtet man ab dem Jahr 2020
nur noch das eigene Einkommen.
Das Einkommen von der Partnerin oder vom Partner
wird nicht mehr angerechnet.


Es gibt auch Verbesserungen bei der Sozial-Hilfe.
Ab dem 1. April 2017 darf eine Person mehr Vermögen besitzen
als vorher.


Vor dem 1. April 2017 gilt:
Wenn man Sozial-Hilfe braucht,
darf man nur ein Vermögen unter 2.600 Euro besitzen.
Wenn das Vermögen höher ist als 2.600 Euro,
bekommt man keine Sozial-Hilfe.


Neu ab dem 1. April 2017 ist:
Wenn man Sozial-Hilfe braucht,
darf man mehr Vermögen als 2.600 Euro besitzen.
Das Vermögen darf bis 5.000 Euro sein.


Menschen mit Behinderung
können durch diese Verbesserungen
mehr Dinge in ihrem Leben selbst bestimmen.
Und es wird leichter und interessanter für sie,
dass sie eine Arbeits-Stelle
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt annehmen.

Verbesserungen für Personen,
die in einer WfbM arbeiten:

WfbM ist die Abkürzung für
Werkstatt für behinderte Menschen.


Personen, die in einer WfbM arbeiten und wenig Geld verdienen,
können Grundsicherung beantragen.
Wie hoch die Grundsicherung ist,
kommt darauf an wie viel Geld sie verdienen.
In Zukunft berechnet man die Grundsicherung
ein wenig anders.
Durch die andere Berechnung
haben Menschen mit Behinderung jeden Monat
ungefähr 26 Euro mehr zur Verfügung.


Es gibt noch eine Verbesserung:
Personen, die in einer Werkstatt arbeiten,
bekommen mehr Lohn.
Bisher hat es 26 Euro Arbeits-Förderungs-Geld gegeben.
Jetzt gibt es jeden Monat 52 Euro.

Bessere Teilhabe

Für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ist es wichtig,
dass sie am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Dazu gehört auch,
dass sie am Arbeits-Leben teilhaben können.
Das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz
unterstützt diese Bereiche.

Teilhabe am Arbeits-Leben:

Es wird mehr Möglichkeiten geben,
dass Menschen mit Behinderung eine Arbeits-Stelle bekommen.


Es wird außer den Werkstätten
noch andere Anbieter geben,
bei denen Menschen mit Behinderung arbeiten können.
Oder in denen sie sich
auf eine feste Arbeits-Stelle vorbereiten können.

Frau arbeitet an Maschine Frau arbeitet an Maschine Frau arbeitet an Maschine (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Die neuen Angebote sollen besser
auf die einzelnen Menschen eingehen.
Sie sollen sich danach richten,
was eine Person kann und braucht.
Und es soll neue Angebote geben,
wo und wie Menschen mit Behinderung arbeiten können.
Die Arbeit in den neuen Angeboten wird ähnlich sein,
wie die Arbeit in Unternehmen.
Es ist auch möglich,
dass die neuen Angebote
mit Unternehmen zusammen arbeiten.
Menschen mit Behinderung
und Menschen ohne Behinderung
können dort gemeinsam arbeiten.

Das Budget für Arbeit macht es möglich,
dass Menschen mit Behinderung
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt eine Stelle finden.
Budget ist ein französisches Wort.
Man spricht es so aus: Büdschee.
Ein Budget ist ein bestimmter Geld-Betrag.
Mit dem Budget für Arbeit
kann man zum Beispiel
eine Unterstützung am Arbeits-Platz bezahlen.

Unternehmen, die Menschen mit Behinderung einstellen,
bekommen viel Unterstützung.
Zum Beispiel:

  • Unterstützung bei den Lohn-Kosten.
    Die Unterstützung kann bis 75 Prozent von den Lohn-Kosten sein.
    Das heißt:
    Ein Unternehmen muss nur einen kleinen Teil
    von den Lohn-Kosten selbst bezahlen.
  • Anleitung und Begleitung am Arbeits-Platz werden bezahlt.
    Das heißt:
    Wenn eine Person mit Behinderung am Arbeits-Platz
    eine besondere Anleitung oder Unterstützung braucht,
    bezahlt der Leistungs-Träger die Kosten dafür.

Soziale Teilhabe

Das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz
stärkt die Soziale Teilhabe.
Es gibt Veränderungen bei den verschiedenen Voraussetzungen,
wann eine Person Unterstützung bekommt.
Es wird eine Eltern-Assistenz geben.
Durch die Eltern-Assistenz
bekommen Eltern mit Behinderung Unterstützung
bei der Versorgung und Betreuung von ihren Kindern.
Die Unterstützung bekommen sie dann
nicht mehr von verschiedenen Stellen.
Es ist nur noch eine Stelle zuständig.

Mitbestimmung

Es gibt ein Gesetz,
in dem es um die Rechte von schwerbehinderten Personen geht.
Es heißt: Schwerbehinderten-Recht.
Das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz
stärkt das Schwerbehinderten-Recht.
Es verbessert die Rechte von Werkstatt-Räten
und den Schwerbehinderten-Vertretern in den Unternehmen.

Die Werkstatt-Räte bekommen mehr Rechte.
In Zukunft haben die Werkstatt-Räte
bei besonders wichtigen Themen ein Mitsprache-Recht.
Zum Beispiel, wenn es darum geht,
wie man den Lohn berechnet.
Außerdem wird es in Zukunft Frauen-Beauftragte
in den Werkstätten geben.
Sie sollen dafür sorgen,
dass man Frauen in den Werkstätten nicht benachteiligt.

Die Schwerbehinderten-Vertretungen in Unternehmen
bekommen auch mehr Rechte.
Sie haben in Zukunft mehr Zeit zur Verfügung,
damit sie sich um ihre Aufgaben kümmern können.
Und sie können mehr Fortbildungen besuchen.

Wenn ein Unternehmen
einer Person mit Schwerbehinderung kündigt,
muss die Schwerbehinderten-Vertretung
das in Zukunft wissen.
Dann kann sie die Menschen besser vertreten.

Leistungen wie aus einer Hand

Die Veränderungen betreffen den Bereich,
welcher Leistungs-Träger für eine Person mit Behinderung zuständig ist.
Und man richtet ein festes Teilhabe-Plan-Verfahren ein.

Teilhabe-Plan-Verfahren bedeutet:
Wenn verschiedene Leistungs-Träger für eine Person zuständig sind,
sollen sie in Zukunft besser zusammen arbeiten.
Alle Leistungs-Träger besprechen gemeinsam,
welche Unterstützung eine Person braucht.
Damit das gut funktionieren kann,
gibt es einen vorgeschriebenen Ablauf.
Das ist das Teilhabe-Plan-Verfahren.

An das Teilhabe-Plan-Verfahren
müssen sich alle Leistungs-Träger halten.

Wenn die Person mit Behinderung es erlaubt,
macht man in Zukunft auch Fall-Konferenzen.
Eine Fall-Konferenz ist eine Sitzung
an der alle zuständigen Stellen teilnehmen.
Das sind zum Beispiel die Leistungs-Träger
und die betroffene Person.
Dabei beschließen sie zusammen,
wie die Unterstützung für diese Person aussehen soll.

In Zukunft reicht es aus,
wenn eine Person einen einzigen Antrag stellt.
Alle wichtigen Prüfungen und Entscheidungen
laufen dann automatisch ab.

In der Eingliederungs-Hilfe
gibt es jetzt schon ein Gesamt-Plan-Verfahren.
Dieses Gesamt-Plan-Verfahren
muss man noch etwas verbessern.
Dann kann man es eng mit dem Teilhabe-Plan-Verfahren verbinden.

Man verwendet den Begriff für Behinderung in Zukunft so,
wie in der UN-Behindertenrechts-Konvention.
UN ist die Abkürzung für Vereinte Nationen
Die UN ist ein Zusammenschluss von fast allen Ländern auf der Welt.
Die UN-Behindertenrechts-Konvention
ist ein Vertrag von den Vereinten Nationen.
In diesem Vertrag sind die Rechte
für Menschen mit Behinderung festgelegt.

Als Ergänzung zu diesen Veränderungen
gibt es unabhängige Beratungs-Stellen.
Das bedeutet:
Die Beratungs-Stellen gehören nicht zu einem Leistungs-Träger
oder zu einer Einrichtung.
Der Bund bezahlt die Beratungs-Stellen.
Der Bund ist die Abkürzung für Bundes-Verwaltung.

In den Beratungs-Stellen
soll es auch Beratungen von Menschen mit Behinderung
für Menschen mit Behinderung geben.
Dazu sagt man Peer–Counseling-Methode.
Das ist ein englischer Begriff
und man spricht es so aus: Pier-Kaunseling-Methode.

Verbesserungen für Leistungs-Träger

Verschiedene Regelungen im neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz
haben Verbesserungen für die Leistungs-Träger.
Sie können ihre Unterstützung
besser organisieren.
In Zukunft gibt es die Möglichkeit,
dass mehrere Personen zusammen eine bestimmte Leistung bekommen.
Zum Beispiel:
Schul-Assistenzen oder Fahrdienste.
Damit können die Leistungs-Träger Geld einsparen.
Es ist aber ganz klar:
Das kann man nur dann machen,
wenn man es den Menschen mit Behinderung zumuten kann.

Achtung:
Bei Assistenz-Leistungen in der eigenen Wohnung gilt:
Die betroffene Person muss einverstanden sein,
wenn sie die Leistung mit anderen Personen zusammen bekommt.
Wenn sie das nicht möchte,
darf die Leistung auch nicht zusammen gemacht werden.
Zum Beispiel
bei der Unterstützung auf der Toilette.

In Zukunft wird es die Möglichkeit geben,
dass man die Unterstützung besser prüfen kann.
Zum Beispiel:

Lupe Lupe Lupe (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

  • ob die Unterstützung gut ist
  • ob das Geld für die Unterstützung
    gut eingesetzt wird

Wenn ein Dienst oder eine Einrichtung schlecht arbeiten,
kann man besser etwas dagegen machen.

Vorbeugung

Viele Behinderungen entstehen durch Krankheiten.

Das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz
fördert vorbeugende Aktionen.
Durch die vorbeugenden Aktionen will man es schaffen,
dass weniger Menschen so krank werden,
dass sie nicht mehr arbeiten können.

Dafür muss man zuerst herausfinden,
wie man das erreichen kann.
Die Renten-Versicherung und die Job-Center
wollen das in verschiedenen Modellen prüfen.
Der Bund bezahlt diese Modelle 5 Jahre lang.

In den Modellen kann man ganz neue Wege
und Vorgehens-Weisen ausprobieren.

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz unterstützt die Prävention.
Damit man am Leben in der Gesellschaft teilhaben kann
ist es wichtig, dass man arbeiten kann.

Den Text in leicht verständlicher Sprache
hat capito Bodensee geschrieben.
Stand: 17. Januar 2017